Die Länderkammer hat auf ihrer Sitzung am Freitag einen Gesetzentwurf aus Hessen verabschiedet, mit dem das Bestreiten der Existenzberechtigung des Staates Israel künftig als Straftat eingestuft werden soll. Die hessische Landesregierung hatte in den zurückliegenden Monaten auf Bundesebene für das Vorhaben geworben. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz begrüßten die Mehrheitsentscheidung des Bundesrates im Anschluss an die Abstimmung.
Aktuelle rechtliche Hürden bei antisemitischen Parolen
Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage bleibt es in der Regel straffrei, wenn Personen das Existenzrecht Israels bestreiten oder öffentlich dazu aufrufen, den Staat zu beseitigen. Bislang können Sicherheitsbehörden und Justiz bei derartigen Äußerungen nur dann eingreifen, wenn die Aussagen eine Billigung konkreter Straftaten darstellen oder die Täter verbotene Losungen von Terrororganisationen wie der Hamas nutzen, darunter der Satz „from the river to the sea“. Laut Landesregierung deckt dieser rechtliche Rahmen jedoch lediglich einen kleinen Teil der relevanten Vorfälle ab. Die strafrechtliche Verfolgung erweist sich zudem häufig als kompliziert, weil Betroffene meist versuchen, den antisemitischen Hintergrund ihrer Aussagen sprachlich zu verschleiern.
Hessische Landesregierung sieht Signal für jüdisches Leben
Ministerpräsident Boris Rhein bewertete den Beschluss der Länderkammer als wichtigen Schritt im Kampf gegen Antisemitismus. „Der Schutz jüdischen Lebens ist mehr als nur ein Bekenntnis, er ist deutsche Staatsräson. Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an. Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an“, sagte der Ministerpräsident und fügte hinzu: „Deshalb setzen wir heute eine klare Grenze – mit einem Gesetzentwurf, der eine Lücke im Strafrecht schließt und die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Der Gesetzentwurf ist ein Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land: Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite.“
Auch Justizminister Christian Heinz hob die Bedeutung der Entscheidung hervor. „Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat ein Gesetzentwurf eine Mehrheit erhalten, der das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Von diesem Tag wird ein wichtiges Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land gesendet: Wir wollen und wir werden jüdisches Leben in Deutschland besser schützen. Für dieses bedeutende Zeichen bin ich sehr dankbar“, sagte der Justizminister.
Verfassungsgerichtliche Rechtsprechung dient als rechtliche Basis
Die juristische Grundlage des hessischen Vorstoßes bildet ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009, die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung. Diese Rechtsprechung erlaubt es dem Gesetzgeber, bestimmte Äußerungen unter Strafe zu stellen, sofern sie im Widerspruch zur Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland stehen. Da das Grundgesetz als verfassungsrechtlicher Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Gewaltherrschaft konzipiert wurde, können demnach Aussagen sanktioniert werden, die diesen fundamentalen Prinzipien widersprechen.
Justizminister Heinz erläuterte in diesem Zusammenhang die juristische Bedeutung der Begrifflichkeit der Staatsräson. „Das Andenken der Opfer des Holocaust zu bewahren, die jüdischen Nachfahren der Überlebenden des Holocaust zu schützen und ihren als sichere Heimstätte gedachten souveränen jüdischen Staat zu bewahren, ist das, was wir in aller Kürze als ‚Staatsräson‘ bezeichnen“, sagte Justizminister Heinz. „Der Nationalstaat des jüdischen Volkes wurde eben deshalb gegründet, um die Opfer der Shoa und ihre Nachfahren vor erneuter Verfolgung und Entmenschlichung zu schützen. Aus genau diesem Grund ist die Sicherheit Israels auch deutsche Staatsräson. Unser Gesetzentwurf sorgt dafür, dass dieser Begriff auf seinen verfassungsrechtlichen Gehalt zurückgeführt wird und damit die notwendige rechtliche Kontur erhält.“
Weiteres Gesetzgebungsverfahren vor dem Deutschen Bundestag
Mit der Billigung durch den Bundesrat ist das Gesetzgebungsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. Im nächsten Schritt wird die Vorlage nun der Bundesregierung in Berlin übermittelt. Diese hat anschließend sechs Wochen Zeit, um eine eigene Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben. Danach leitet sie das Dokument an den Deutschen Bundestag weiter. Sollte das Parlament dem Gesetz zustimmen, wandert es zur abschließenden Befassung zurück an den Bundesrat. Erst danach kann das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt formal verkündet werden. Wann genau dieser Prozess abgeschlossen sein wird, lässt sich derzeit noch nicht prognostizieren.
















