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OF-News Überregional

Fahren ohne Fahrerlaubnis

6. Januar 2025
in Überregional
Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer ohne Führerschein unterwegs ist, hat seine Papiere versehentlich vergessen. Vor dem Gesetz begehen Sie damit eine Ordnungswidrigkeit. Dem gegenüber steht das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dieser Tatbestand liegt vor, wenn Sie sich hinters Steuer setzen, ohne einen gültigen Führerschein zu besitzen. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Fahren ohne Fahrerlaubnis vs. Fahren ohne Führerschein: Beachten Sie die Unterschiede

Der allgemeine Sprachgebrauch nimmt kaum Unterschiede wahr, dabei sind diese wesentlich. Das Fahren ohne Führerschein ist lediglich eine Umschreibung dafür, dass sich der Fahrer hinters Steuer gesetzt hat, ohne das Ausweispapier dabeizuhaben. Wer ohne Führerschein fährt, besitzt eine gültige Fahrerlaubnis, hat diese nur aktuell nicht dabei.

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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, denn die Person ist nicht berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen. Betroffen sind Kraftfahrer, die mit einer ungültigen Fahrerlaubnis unterwegs sind, weil sie aktuell von einem Fahrverbot betroffen sind. Auch wer nie einen Führerschein erworben hat und trotzdem ein Fahrzeug lenkt, macht sich im Rahmen dieses Tatbestandes strafbar.

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Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wann liegt eine Straftat vor?

Wer auf öffentlichen Straßen ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, macht sich strafbar. Dies ist durch § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Das Strafmaß kann voneinander abweichen und richtet sich nach der Schwere des Deliktes.

Fahren ohne Fahrerlaubnis wird auch für den Kfz-Halter teuer. Wer einer anderen Person das eigene Fahrzeug überlässt und diese wissentlich ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilhaben lässt, macht sich ebenfalls strafbar. Fahrzeughalter sind in der Pflicht, zu kontrollieren und zu überwachen, ob die Fahrer dazu berechtigt sind, einen Pkw zu führen. Wer dies nicht tut, verletzt die Sorgfaltspflicht und muss rechtliche Konsequenzen befürchten.

Hinweis: Keine Straftat besteht, wenn ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis auf Privatgelände bewegt wird. Wenn Sie auf Ihrem Privatgrundstück ein Auto oder ein Motorrad steuern, brauchen Sie folglich keine Fahrerlaubnis.

Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt eine Verjährungsfrist. Liegt der Tatbestand mehr als drei Jahre zurück, wird der Verstoß nicht mehr verfolgt und Sie können damit auch nicht mehr für das Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft werden.

Welche Strafe zieht Fahren ohne Fahrerlaubnis nach sich?

Über das zu erwartende Strafmaß beim Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt § 21, Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes Auskunft. Wer ohne Fahrerlaubnis hinter dem Steuer sitzt, muss demnach mit einer Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen rechnen. Auch Freiheitsstrafen von maximal einem Jahr können drohen. Dieses Strafmaß greift bei

Personen, die am Steuer auf öffentlichen Straßen erwischt werden und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.

Wichtig: Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem daraus resultierenden Strafmaß ist es nicht von Belang, mit welchem Fahrzeug die Straftat begangen wurde. Ein Moped ist hier folglich einem Pkw gleichzusetzen.

Wer bereits eine Fahrerlaubnis besessen hatte, kann von einem milderen Strafmaß ausgehen. Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, diese aber abgeben musste und sich trotzdem hinters Steuer setzt, wird mit einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen bestraft oder muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem halben Jahr rechnen.

Gut zu wissen: Ab einer Strafe von 90 Tagessätzen gilt die betreffende Person vor dem Gesetz als vorbestraft.

Zum Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kann es in folgenden Fällen kommen:

· Erteilung eines Fahrverbotes: Wer zu schnell unterwegs ist oder eine Ampel bei Rot überfährt, muss seinen Führerschein vorübergehend und in der Regel für einen Zeitraum von vier Wochen abgeben. Dies schreibt § 44 des Strafgesetzbuches vor. Ist die Frist abgelaufen, wird die Fahrerlaubnis ohne weitere Auflagen wieder ausgehändigt.

· Entzug der Fahrerlaubnis: Bei Vergehen wie Alkohol am Steuer wird das Gericht eine Sperrfrist verhängen und die Fahrerlaubnis beschlagnahmen. Die Sperre beträgt mindestens ein halbes Jahr. Anschließend muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Bevor die Fahrerlaubnis wieder ausgehändigt wird, können eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder eine Nachschulung für die entsprechende Führerscheinklasse gefordert werden. Wurde die Fahrerlaubnis wegen Drogenmissbrauchs am Steuer entzogen, darf die betreffende Person generell erst nach einer bestandenen MPU wieder ans Steuer.

Härtere Strafen können für Wiederholungstäter gefordert werden. Der gesetzlich genannte Strafrahmen bleibt bestehen. Wer sich innerhalb von drei Jahren mehrere Vergehen zuschulden kommen lässt, dem kann allerdings das Fahrzeug entzogen werden. Dies ist in § 21, Absatz 3 Nummer 3 StVG gesetzlich geregelt.

Mache ich mich auch strafbar, wenn ich im Ausland ohne Fahrerlaubnis fahre?

Grundsätzlich kann das deutsche Recht auch bei Fahren ohne Fahrerlaubnis im Ausland greifen. Dazu schreibt § 44 des Strafgesetzbuches vor, dass der Fahrzeugführer zur Tatzeit die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen muss oder danach erwirbt. Belangt werden kann die Person nur, wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis auch im Ausland als Straftat gilt.

Was schreibt die Rechtslage bei Inhabern von ausländischen Führerscheinen vor?

Wer in Deutschland mit einem ausländischen Führerschein unterwegs ist, riskiert eine Strafe, wenn die Voraussetzungen von § 29 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht gegeben sind oder die Berechtigungen abgelaufen sind. Der Paragraf gilt immer dann, wenn die Person keinen gültigen Wohnsitz in Deutschland hat und die ausländische Fahrerlaubnis Gültigkeit besitzt.

Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__44.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html

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