Der Hessische Landtag hat am 26. Juni 2025 eine Änderung des Hessischen Schulgesetzes beschlossen. Damit wird ab dem kommenden Schuljahr die private Nutzung von Smartphones, Tablets und Smartwatches auf Schulgeländen grundsätzlich verboten. Ziel des Gesetzes ist ein klarer Rahmen für den Umgang mit digitalen Geräten im Schulalltag.
Einheitliche Regeln für alle Schulformen
Das neue Gesetz gilt für alle öffentlichen Schulen in Hessen. Private digitale Endgeräte dürfen künftig nicht mehr für private Zwecke genutzt werden – weder im Schulgebäude noch auf dem Schulhof. Die Nutzung zu Unterrichtszwecken bleibt davon unberührt. In weiterführenden Schulen können Ausnahmen für bestimmte Zonen oder Jahrgangsstufen – insbesondere die Oberstufe – von der jeweiligen Schulgemeinde definiert werden. Für Grundschulen gilt ein vollständiges Nutzungsverbot. Das bloße Mitführen von Geräten ist weiterhin erlaubt, die Nutzung aber nur in ausdrücklich erlaubten Fällen gestattet.
Notfälle und pädagogischer Einsatz ausgenommen
Das Verbot sieht begrenzte Ausnahmen vor. In medizinischen Notfällen oder bei wichtigen privaten Gründen dürfen Schülerinnen und Schüler ihre Geräte nutzen. Auch das schulorganisatorische Einbeziehen von Smartphones, etwa zum Vorzeigen von digitalen Fahrkarten nach dem Unterricht, bleibt möglich. Geräte können bei Verstößen bis zum Ende des Unterrichtstages einbehalten werden. Lehrkräfte dürfen digitale Geräte weiterhin pädagogisch einsetzen, insbesondere zur Förderung der Medienkompetenz.
Gesundheit und Konzentration im Fokus
Kultusminister Armin Schwarz (CDU) sagte zur Begründung des Gesetzes: „Mit unseren neuen Smartphone‑Schutzzonen beenden wir eine andauernde Diskussion, schützen die Gesundheit unserer Kinder und fördern die Konzentration und das soziale Miteinander im Schulalltag.“ Er verwies auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu den negativen Auswirkungen übermäßiger Smartphone-Nutzung auf die psychische Gesundheit und Lernfähigkeit junger Menschen. „Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone‑Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und das Lernen junger Menschen auswirkt“, so Schwarz.
Stärkung der Medienbildung im Unterricht
Begleitend zum Verbot soll die Medienbildung an hessischen Schulen weiter ausgebaut werden. Schülerinnen und Schüler sollen im Unterricht lernen, digitale Angebote verantwortungsvoll und kompetent zu nutzen. Auch die Zusammenarbeit mit Eltern bei der Vermittlung eines reflektierten Umgangs mit digitalen Medien soll gestärkt werden.
Konkrete Umsetzung in Stadt und Kreis Offenbach
Auch die Schulen in Offenbach und dem Umland bereiten sich nun auf die Umsetzung der neuen Regelung vor. Während an einigen Schulen bereits Smartphone-Verbote galten, bringt das Gesetz nun landesweit einheitliche Vorgaben. Für viele Einrichtungen bedeutet das eine Überarbeitung der bestehenden Schulordnungen. Die Möglichkeit, für ältere Jahrgänge begrenzte Ausnahmen zu definieren, schafft dabei Handlungsspielraum für die Schulgemeinden.