Noch nie seit Einführung der Statistik im Jahr 2000 haben in Deutschland innerhalb eines Jahres so viele Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten wie 2025. Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden 332.500 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Das waren 40.500 mehr als im Vorjahr, ein Anstieg um 14 Prozent.
Damit setzt sich der Aufwärtstrend der vergangenen Jahre fort. Besonders häufig erhielten erneut Menschen aus Syrien die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit 65.600 Einbürgerungen stellte diese Gruppe ein Fünftel aller Fälle. Im Vergleich zu 2024 ging ihre Zahl allerdings um 21 Prozent zurück. Auf Platz zwei und drei folgten Menschen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit. Bei beiden Gruppen stieg die Zahl der Einbürgerungen jeweils um 51 Prozent auf 34.100 beziehungsweise 19.700. Auch bei bosnischen, US-amerikanischen und albanischen Staatsangehörigen wurden deutliche Zuwächse verzeichnet.
Fünf Jahre Aufenthalt meist ausschlaggebend
Den größten Anteil machten 2025 sogenannte Regelfalleinbürgerungen nach mindestens fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland aus. Sie standen für 72 Prozent aller Fälle. Hinzu kamen Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern mit einem Anteil von 19 Prozent. Zusammen entfielen damit 91 Prozent aller Einbürgerungen auf diese beiden Wege. Wiedergutmachungsfälle bildeten mit 12.000 Einbürgerungen die dritthäufigste Fallgruppe. Ihr Anteil lag bei vier Prozent.
Kaum noch eine Rolle spielte hingegen die verkürzte Einbürgerung nach besonderen Integrationsleistungen. Nur rund 1.500 Menschen wurden 2025 auf diesem Weg eingebürgert. Im Jahr zuvor waren es noch 19.100. Hintergrund sind Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht. Eine zunächst mögliche Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer auf drei Jahre wurde Ende Oktober 2025 wieder gestrichen.
Aufenthaltsdauer vor Einbürgerung gestiegen
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung lag 2025 bei 12,4 Jahren und damit etwas höher als 2024. Bei Menschen aus Syrien betrug sie im Schnitt 7,9 Jahre. Deutlich länger lebten Personen mit türkischer oder russischer Staatsangehörigkeit bereits in Deutschland, bevor sie eingebürgert wurden: im Mittel 24,1 beziehungsweise 14,1 Jahre. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts dürfte vor allem die seit Mitte 2024 geltende Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung grundsätzlich zu behalten, zu dem deutlichen Anstieg bei türkischen und russischen Staatsangehörigen beigetragen haben.
Erstmals Zahlen zu Anträgen und Verfahren
Erstmals liegen für 2025 auch bundesweite Zahlen zu neu gestellten Einbürgerungsanträgen und zu erledigten Verfahren vor. Demnach wurden 467.400 Einbürgerungsanträge registriert. Auch hier stellten Menschen aus Syrien mit 69.700 Anträgen die größte Gruppe, gefolgt von Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit.
Von den 371.100 im Jahr 2025 erledigten Einbürgerungsverfahren endeten 90 Prozent mit einer Einbürgerung. Fünf Prozent der Antragsteller zogen ihren Antrag zurück. In rund drei Prozent der Fälle wurde der Antrag abgelehnt. Weitere etwa drei Prozent der Verfahren endeten aus anderen Gründen, etwa durch Tod oder Wegzug der antragstellenden Person.
















