In Dietzenbach steht eine Entscheidung mit erheblicher Tragweite für private Grundstückseigentümer an. Der Magistrat hat eine Beschlussvorlage eingebracht, über die die Stadtverordnetenversammlung am 2. Februar entscheiden soll. Vorgesehen ist ein Grundsatzbeschluss, wonach im gesamten Stadtgebiet die Errichtung privater Schwimmbecken und Pools außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen künftig grundsätzlich ausgeschlossen werden soll.
Die Verwaltung begründet den Vorstoß mit dem gestiegenen Wasserverbrauch, den Folgen des Klimawandels und dem Schutz von Boden, Mikroklima und Biodiversität. In der Vorlage wird auf sinkende Grundwasserstände in Dietzenbach und ein begrenztes Wasserversorgungskontingent verwiesen. Zudem würden Pools häufig wertvolle Gartenflächen versiegeln, die für das Stadtklima und die Artenvielfalt wichtig seien.
Wasserknappheit und Planungsrecht als Argumente
Aus Sicht der Verwaltung hat die Zahl privater Pools in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Als Vergleichsgröße nennt die Vorlage unter anderem einen durchschnittlichen Aufstellpool mit rund 6500 Litern Wasserinhalt, was dem Mehrfachen des täglichen Wasserbedarfs einer Person entspreche. Befüllt würden solche Becken in der Regel mit Trinkwasser. Vor diesem Hintergrund stellt die Verwaltung die Frage, ob private Swimmingpools angesichts knapper Ressourcen noch vertretbar seien.
Planungsrechtlich verweist der Magistrat darauf, dass Pools zwar bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei seien, aber dennoch als bauliche Anlagen gelten. Außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baufenster seien sie grundsätzlich nicht zulässig oder nur im Ermessensweg genehmigungsfähig. Um eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherzustellen und den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren, sei eine politische Grundsatzentscheidung erforderlich.
Kritik aus der Kommunalpolitik
Deutlichen Widerspruch kommt aus der Stadtverordnetenversammlung. Die FDP-Fraktion lehnt den Beschluss in der vorliegenden Form ab und hält die Begründung für unzureichend. In einer Stellungnahme kritisiert die Partei insbesondere die Darstellung des Wasserverbrauchs. Der Vergleich zwischen Poolvolumen und täglichem Pro-Kopf-Verbrauch sei aus ihrer Sicht irreführend, da fest installierte Pools in der Regel einmal befüllt würden und das Wasser über längere Zeit im Becken verbleibe.
Auch beim Energieeinsatz sieht die FDP eine verkürzte Darstellung. Moderne Pools würden häufig mit Solarabdeckungen, Wärmepumpen oder Photovoltaik betrieben. Fossile Heizsysteme spielten im privaten Bereich kaum noch eine Rolle. Diese technische Entwicklung werde in der Vorlage nicht berücksichtigt.
Befürchtung einer Verlagerung des Problems
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft mögliche Folgewirkungen eines pauschalen Verbots. Nach Einschätzung der FDP könnten fest installierte Pools durch mobile Aufstellbecken ersetzt werden, die sich faktisch kaum regulieren lassen. Diese würden oft saisonal neu befüllt und entleert, was den Wasserverbrauch eher erhöhen könne. Ein pauschaler Ausschluss baulicher Pools könne damit ökologische Nachteile nach sich ziehen, statt Ressourcen zu schonen.
Die FDP fordert daher belastbare Zahlen zum tatsächlichen Wasserverbrauch privater Pools in Dietzenbach sowie Vergleiche mit anderen Nutzungen wie Gartenbewässerung oder öffentlichen Einrichtungen. Ohne diese Grundlage lasse sich nicht beurteilen, ob ein generelles Verbot verhältnismäßig sei.
Entscheidung mit Signalwirkung
Der Magistrat sieht in dem Grundsatzbeschluss auch ein politisches Signal für mehr Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung. Kritiker hingegen warnen vor Symbolpolitik und einem Eingriff in private Gestaltungsfreiheit ohne nachgewiesenen Nutzen. Ob sich die Stadtverordnetenversammlung für den vorgeschlagenen Kurs entscheidet oder eine differenziertere Regelung bevorzugt, wird sich Anfang Februar zeigen. Die Debatte dürfte über Dietzenbach hinaus Beachtung finden.















