In Dietzenbach ist das Grillen im öffentlichen Raum strikt untersagt – und das aus gutem Grund. Mit den ersten warmen Frühlingstagen zieht es viele Menschen ins Freie, um gemeinsam Zeit zu verbringen, zu feiern und zu essen. Doch was für viele als geselliges Freizeitvergnügen beginnt, kann schnell zur Gefahr für Natur und Mitmenschen werden. Deshalb kontrolliert die Stadtpolizei verstärkt beliebte Grünflächen wie den Hessentagspark oder den Geschichtspfad – und greift im Zweifel konsequent durch.
Verstöße bleiben nicht folgenlos
Jüngstes Beispiel: Am vergangenen Freitag wurde eine Gruppe von Personen am Dietzenbacher Geschichtspfad hinter dem südlichen Gewerbegebiet beim illegalen Grillen erwischt. Die Gruppe hatte eine Feuerstelle aus Steinen errichtet und nutzte einen Einweggrill. Als die Stadtpolizei eintraf, ergriffen die Beteiligten die Flucht. Identifizieren konnten die Einsatzkräfte die Verursacher zwar nicht, doch sie löschten die glühende Kohle und entsorgten den zurückgelassenen Müll.
Wie die Stadt mitteilt, handelt es sich bei derartigen Aktionen um einen klaren Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Kreisstadt Dietzenbach. „Im gesamten Geltungsbereich – also auf allen öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen – ist das Grillen untersagt“, so die Information aus dem Rathaus. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von mindestens 150 Euro geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen kann die Strafe sogar auf bis zu 5.000 Euro steigen.
Öffentliche Sicherheit im Fokus
„Wir wollen unseren Einwohnerinnen und Einwohnern keinesfalls den Spaß am Beisammensein und Feiern sowie gemeinsamem Essen unter freiem Himmel nehmen“, betont Markus Hockling, Fachbereichsleiter Sicherheit & Ordnung. „Aber wir schauen mit der geltenden Gefahrenabwehrverordnung auf die ganz wichtige und einzuhaltende öffentliche Sicherheit für Menschen und Natur.“
Auch wenn aktuell keine akute Waldbrandstufe herrscht, sei Vorsicht geboten. Besonders Einweggrills auf trockenem Untergrund oder improvisierte Feuerstellen in der Natur bergen erhebliche Risiken. Laut Stadt können schon kleinste Funken einen Brand auslösen, der sich rasch ausbreiten kann – insbesondere bei Trockenheit oder starkem Wind.
Appell an Eigenverantwortung
Neben der akuten Brandgefahr sorgen illegale Grillaktionen auch regelmäßig für eine massive Verschmutzung der betroffenen Flächen. Verpackungsmüll, Kohlereste und Essensabfälle verunstalten nicht nur das Stadtbild, sondern nehmen auch anderen Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit, die Anlagen zu nutzen.
Die Stadt appelliert daher an die Bevölkerung, sich an die geltenden Regeln zu halten. Wer grillen möchte, sollte dies ausschließlich auf privaten Grundstücken oder offiziellen Grillplätzen mit entsprechender Genehmigung tun – derzeit allerdings gibt es in Dietzenbach keine solchen ausgewiesenen Grillzonen im öffentlichen Raum.