Wer in Dietzenbach künftig seinen Müll achtlos auf die Straße wirft oder den Kot seines Hundes nicht entfernt, muss mit deutlich härteren finanziellen Sanktionen rechnen. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet am 24. August 2026 über eine weitreichende Anpassung der städtischen Gefahrenabwehrverordnung, die empfindliche Erhöhungen der bisherigen Verwarn- und Bußgelder vorsieht.
Fehlende Abschreckung erfordert härteres Durchgreifen der Behörden
Der Magistrat begründet den Vorstoß in der Beschlussvorlage mit einer spürbaren Zunahme von ordnungswidrigem Verhalten im öffentlichen Raum. Die bisherigen finanziellen Strafen hätten keine ausreichende abschreckende Wirkung mehr erzielt, um Konflikte nachhaltig einzudämmen. Im Fokus der Behörden stehen dabei insbesondere Lärmbelästigungen, Vandalismus, die illegale Entsorgung von Abfällen sowie Verstöße gegen die geltende Leinenpflicht für Hunde. Durch die Anpassung der Gefahrenabwehrverordnung erhofft sich der Magistrat eine stärkere präventive Wirkung und eine allgemeine Steigerung des Sicherheitsempfindens innerhalb der Bevölkerung. Bei der Neufestsetzung der Beträge orientiert sich die Kommune an den aktuellen Empfehlungen sowie dem Vorgehen vergleichbarer Städte.
Drastische Preissteigerungen für Verunreinigungen und illegale Müllentsorgung
Ein Blick in den Entwurf der neuen Tatbestandskataloge verdeutlicht das Ausmaß der geplanten Verschärfungen. So soll das Liegenlassen von Hundekot künftig mit 400 Euro geahndet werden, während bisher lediglich 50 Euro fällig wurden. Wer seinen Hund unangeleint ausführt, zahlt künftig 150 Euro statt der bisherigen 50 Euro. Auch bei der Vermüllung des Stadtgebiets greift die Kommune hart durch. Das Verstreuen von Gegenständen aus Abfallsammelbehältern wird mit einem Bußgeld von 750 Euro belegt, was einer Verzehnfachung des bisherigen Regelsatzes entspricht. Das illegale Anbringen von Plakaten oder Graffiti an baulichen Anlagen kostet die Verursacher künftig bis zu 500 Euro.
Strenge Regeln für Spielplätze und den öffentlichen Raum
Neben der Sauberkeit rückt das Verhalten auf öffentlichen Plätzen in den Mittelpunkt der neuen Verordnung, wie aus der Vorlage hervorgeht. Der Verzehr von Alkohol auf Kinderspielplätzen oder Bolzplätzen wird künftig mit 500 Euro statt bisher 100 Euro bestraft. Wer seine Notdurft in der Öffentlichkeit verrichtet, muss mit einer Strafzahlung von 250 Euro rechnen. Das unerlaubte Entzünden von offenen Feuern ohne ständige Aufsicht wird in Zukunft 750 Euro kosten. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Stadtpolizei künftig vermehrt formelle Bußgeldverfahren einleiten muss. Da Beträge über 55 Euro nicht mehr direkt vor Ort als einfaches Verwarngeld in bar oder per Karte kassiert werden dürfen, zieht die deutliche Anhebung der Regelsätze künftig zwingend schriftliche Verfahren nach sich.
















