In der Stadt Dreieich werden derzeit einzelne Standorte für Altkleidercontainer aufgelöst, da der zuständige Betreiber seine geschäftlichen Aktivitäten eingestellt hat. Vor diesem Hintergrund warnt der Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg vor der Vermüllung der betroffenen Flächen und weist darauf hin, dass das Abstellen von Gegenständen abseits der Sammelbehälter rechtlich verboten ist.
Beschwerden über vermüllte Standorte im Stadtgebiet
Bereits in der Vergangenheit registrierte der Dienstleistungsbetrieb regelmäßig Beschwerden über stark verunreinigte Sammelstellen in Dreieich. Häufig deponierten Personen aussortierte Kleidung oder auch fremden Abfall einfach neben den eigentlichen Boxen. Die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts betont in diesem Zusammenhang, dass das Zurücklassen von Textilien oder sonstigem Müll außerhalb der vorgesehenen Behälter eine illegale Abfallentsorgung darstellt. Dieses Vorgehen ist untersagt und kann von den zuständigen Behörden mit einem Bußgeld geahndet werden.
Verbleibende Sammelstellen sind im Internet abrufbar
Da nun einzelne Container dauerhaft aus dem Stadtbild verschwinden, appelliert der Dienstleistungsbetrieb ausdrücklich an die Bevölkerung, die abgeräumten Flächen nach dem Abbau der Boxen nicht weiterhin als Ablageorte für aussortierte Textilien zu nutzen. Stattdessen sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Kleidung ausschließlich zu den Behältern bringen, die an anderen Standorten im Dreieicher Stadtgebiet weiterhin regulär zur Verfügung stehen. Um die Suche nach einer alternativen Abgabemöglichkeit zu erleichtern, stellt der Dienstleistungsbetrieb auf seiner Internetseite unter www.dlb-aoer.de eine aktuelle Übersichtskarte mit allen aktiven Containerstandorten bereit.
















