Trotz erheblicher Einnahmen aus der Hundesteuer wird die Stadt Dreieich vorerst keine öffentliche Hundewiese einrichten. Nach einer detaillierten Prüfung potenzieller Standorte und der damit verbundenen Investitionen hat sich der Magistrat gegen das Projekt ausgesprochen, das ursprünglich durch eine Petition aus der Bevölkerung angestoßen worden war. Als Hauptgründe für die Absage nennt die Verwaltung hohe finanzielle Hürden sowie das Fehlen geeigneter Freiflächen.
Petition aus einer großen Gemeinschaft von Hundehaltern
Die Initiative für das eingestellte Projekt ging von engagierten Tierbesitzerinnen und Tierbesitzern aus. Dass das Thema in der Kommune viele Menschen bewegt, zeigt ein Blick auf die Statistik: Aktuell leben in Dreieich rund 2.477 steuerlich erfasste Hunde. Durch diese große Anzahl an Tieren verzeichnet die Stadtkasse jährliche Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von etwa 160.000 Euro. Bei der Suche nach einem passenden Grundstück für diese Zielgruppe musste die Verwaltung jedoch strenge Kriterien anlegen. Gefordert waren eine ausreichende Größe, die bauliche Möglichkeit zur Errichtung von Zäunen, eine gute Erreichbarkeit mit dem Auto sowie eine entsprechende Distanz zur Wohnbebauung, um Konflikte durch Lärmbelästigung zu vermeiden.
Geplantes Areal im Stadtteil Sprendlingen scheitert an Auflagen
Der städtische Fachbereich Planung und Bau favorisierte nach einer ersten Sichtung ein Areal innerhalb des Bebauungsplans „Bellung“ im Stadtteil Sprendlingen. Dort hätte nach den Vorstellungen der Planer eine rund 2.500 Quadratmeter große Fläche realisiert werden können, ausgestattet mit einer Einzäunung, speziellen Schleusenzugängen, Mülleimern und Spendern für Hundekotbeutel. Ein solches Angebot hätte nach Ansicht der Planer gleichzeitig die umliegenden Landschaftsschutzgebiete entlasten können. Einer Umsetzung an diesem Standort standen letztlich jedoch zu hohe bürokratische und finanzielle Hürden im Weg. Obwohl die Stadt in diesem Bereich bereits eigene Flächen besitzt, wäre für die Hundewiese der Erwerb zusätzlicher Grundstücke notwendig gewesen.
Hohe Investitionskosten und langwierige naturschutzrechtliche Prüfungen
Darüber hinaus hätte das Projekt im Vorfeld umfangreiche naturschutzrechtliche Untersuchungen erfordert. Dazu zählen ein artenschutzfachlicher Beitrag inklusive Kartierung sowie die anschließende Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Die Stadtverwaltung kalkulierte die einmaligen Ausgaben für den notwendigen Grunderwerb, die Geländefreimachung, die Gehölzpflege und den Bau der Anlage auf rund 60.000 Euro. In dieser Summe waren eventuell fällige ökologische Ausgleichsmaßnahmen sowie die künftigen Unterhaltskosten noch gar nicht enthalten. Aufgrund dieser finanziellen Dimensionen und der Befürchtung, das laufende Verfahren für den Bebauungsplan in Sprendlingen zeitlich zu verzögern, lehnte der Magistrat das Vorhaben ab.
Alternativflächen scheiden aus verschiedenen rechtlichen Gründen aus
Auch andere potenzielle Areale im Stadtgebiet erwiesen sich bei einer genauen Betrachtung durch die Fachleute als ungeeignet. Eine Fläche an der Hainer Chaussee, gelegen zwischen einer Halfpipe und dem Freibad, schied aus, da sich dort geschützte Biotope befinden. Eine weitere Wiese zwischen dem Schwimmbad und der örtlichen Tennisanlage wird laut Stadt für die geplante Renaturierung des Hengstbaches benötigt. Andere Flächen, wie etwa im Gebiet Seegewann, dienen der Landwirtschaft und liegen rechtlich bindend im Ackerland. Der Erste Stadtrat Holger Dechert fasste das Ergebnis der Standortsuche zusammen: „Leider bieten sich nach unseren umfassenden Prüfungen keine weiteren Flächen an, die alle Voraussetzungen für eine sichere, genehmigungsfähige, ausreichend große und günstig zu finanzierende Hundewiese bieten könnten“.
















