Zum bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadt Dreieich auf geltende Einschränkungen beim Abbrennen von Feuerwerk hin. Die Verwaltung bittet darum, Raketen und Böller nur dort zu zünden, wo dies gesetzlich erlaubt ist, und besondere Vorsicht walten zu lassen.
Feuerwerksverbot in sensiblen Bereichen
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen untersagt. Auch in Bereichen mit Fachwerkhäusern gilt ein striktes Verbot. Dies betrifft insbesondere die Dreieichenhainer Altstadt, deren historische Bausubstanz als besonders gefährdet gilt.
Erster Stadtrat Holger Dechert betont die Bedeutung dieser Regelung: „Gerade die Dreieichenhainer Altstadt muss geschützt werden. Ein durch Feuerwerk entstehender Brand gefährdet nicht nur die dort wohnenden Menschen, sondern würde auch unschätzbare ideelle und materielle Werte zerstören.“ Die restaurierten Gebäude und das Stadtbild seien es wert, bewahrt zu werden.
Rücksicht auf Tiere und Naturschutzgebiete
Darüber hinaus bittet die Stadt darum, auf Tiere Rücksicht zu nehmen. Im Umfeld von Tierhaltungen, Anlagen, Höfen und besonders im Bereich des Tierheims sowie in Naturschutzgebieten sollte kein Feuerwerk gezündet werden. Lärm und Funkenflug stellten dort ein spezielles Risiko dar.
Stadt setzt auf Sensibilisierung statt Strafen
Nach Angaben von Dechert steht nicht die Ahndung von Verstößen im Vordergrund, sondern Aufklärung. „Es geht uns nicht um die Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen, sondern um eine Sensibilisierung der Bevölkerung zum Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden“, sagte der Erste Stadtrat.
Die Stadt empfiehlt, sich vor Silvester über die geltenden Regelungen zu informieren und Rücksicht auf die Umgebung zu nehmen, um einen sicheren Start ins neue Jahr zu ermöglichen.
















