Die Stadt Dreieich passt ihre Hebesätze für die Grundsteuer an. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich wurde. Die neuen Hebesätze treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft, wobei das Gesamtaufkommen der Grundsteuer unverändert bleibt.
Hintergrund: Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnungsgrundlage, die auf veralteten Werten von 1964 basiert, verfassungswidrig ist. Die neue Regelung verlangt eine Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen. In einem aufwendigen Verfahren haben die Landesfinanzämter daher neue Steuermessbeträge für alle Grundstücke festgelegt. Auf dieser Basis mussten die Städte ihre Hebesätze neu berechnen.
Neue Hebesätze in Dreieich
In Dreieich wird die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) von bisher 500 Prozent auf 660,94 Prozent angehoben. Die Grundsteuer B (für bauliche Grundstücke) steigt von 500 Prozent auf 708,93 Prozent. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Stadt auch 2025 dieselben Einnahmen wie im Vorjahr erzielt – rund 11 Millionen Euro aus der Grundsteuer B.
Keine verdeckte Steuererhöhung geplant
Die Stadt betont, dass die neuen Hebesätze keine versteckte Steuererhöhung darstellen. Die Anpassungen beruhen auf einer Empfehlung des Hessischen Ministeriums der Finanzen, die eine sogenannte Aufkommensneutralität gewährleisten. Das bedeutet, dass Dreieich trotz der neuen Berechnungsgrundlagen weder mehr noch weniger Grundsteuereinnahmen verzeichnen wird als bisher.
Auswirkungen für Eigentümer
Die Reform führt dazu, dass ein Teil der Eigentümer in Dreieich künftig mehr Grundsteuer zahlt, während andere entlastet werden. Welche Belastung oder Entlastung ein Grundstückseigentümer konkret spüren wird, hängt von der individuellen Neubewertung der Immobilie ab.
Versand der neuen Bescheide ab Januar 2025
Die Grundsteuerbescheide für 2025 werden Anfang Januar an die Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt. Ein zusätzliches Informationsschreiben soll die Änderungen und deren Hintergründe erläutern.