Bürgerinnen und Bürger in Dreieich müssen sich beim privaten Klimaschutz auf deutlich geringere Zuschüsse aus dem Rathaus einstellen. Die Stadt hat den Fördertopf für entsprechende Umwelt- und Energieprojekte im Jahr 2026 von bislang 100.000 Euro auf nunmehr 50.000 Euro halbiert. Damit sinken auch die finanziellen Hilfen für einzelne Vorhaben wie Stecker-Solaranlagen oder Batteriespeicher spürbar. Trotz der knappen Mittel soll das Geld auf möglichst viele Antragsteller verteilt werden, um die Stadtentwicklung weiterhin nachhaltig zu gestalten. Das verkleinerte Budget geht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Februar zurück.
Geringere Zuschüsse für Solarmodule auf dem Balkon
Die spürbarsten Einschnitte betreffen kleine Solaranlagen für den Balkon, da die Verwaltung die Zuschüsse an die mittlerweile gesunkenen Marktpreise im Handel anpasst. Wer künftig ein einzelnes Modul am Geländer oder auf der Terrasse installiert, erhält von der Stadt noch eine Unterstützung von bis zu 50 Euro. Bei der Anschaffung von mehreren Modulen liegt die Obergrenze bei insgesamt 100 Euro.
Auch bei größeren Projekten zur Solarstromgewinnung an Gebäudefassaden gelten ab sofort strengere Regeln und niedrigere Sätze. Die Förderung für Fassadenanlagen wird an die Bedingungen für klassische Dachanlagen angeglichen und beträgt künftig 100 Euro pro Kilowatt-Peak, wobei maximal 500 Euro ausgezahlt werden. Eine finanzielle Hilfe für Dach- und Fassadenanlagen gewährt die Kommune zudem erst ab einer Mindestleistung von fünf Kilowatt-Peak.
Einschnitte bei der Förderung von Solarstromspeichern
Deutlich kürzer treten müssen auch Hausbesitzer, die ihren selbst erzeugten Sonnenstrom in einer Batterie zwischenspeichern möchten. Die Unterstützung für Solarstromspeicher sinkt auf 50 Euro pro Kilowattstunde Kapazität, gedeckelt auf einen Höchstbetrag von 250 Euro. Zudem fließt das Geld nur noch dann, wenn der Speicher in Kombination mit einer ausreichend groß dimensionierten Photovoltaikanlage betrieben wird. Mit dieser Einschränkung reagiert die Stadtführung auf die vergangenen Jahre, in denen ein überproportional großer Anteil des Gesamtbudgets allein in die Förderung von Heimspeichern geflossen war. Das Ziel der neuen Ausrichtung ist eine breitere und effizientere Verteilung des halbierten Fördertopfs.
Digitaler Förderantrag ist ab August möglich
Wer eine Förderung für sein Vorhaben beantragen möchte, kann dies wie bereits im Vorjahr ausschließlich auf digitalem Weg erledigen. Das entsprechende Online-Formular wird am 5. August um 12 Uhr im Internet freigeschaltet. Die vollständigen Richtlinien und Bedingungen für das Jahr 2026 können Interessierte auf der Webseite der Stadt Dreieich unter der Adresse www.dreieich.de/klima-foerderrichtlinie einsehen.
















