Im Rahmen gezielter Überprüfungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz hat die Stadtpolizei in Dreieich vier Frauen angetroffen, die im Stadtgebiet unzulässigerweise der Prostitution nachgingen. Ausschlaggebend für das strikte Verbot ist die Lage der Stadt in einem sogenannten Sperrbezirk, der auf der weiterhin gültigen „Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes” vom 2. August 1979 beruht. Aufgrund dieser historischen Regelung ist die Ausübung der Prostitution im gesamten Dreieicher Stadtgebiet verboten.
Fehlende Absicherung erhöht Gefahr für Betroffene
Die Illegalität der Prostitution vor Ort hat nach Angaben der Verwaltung gravierende Folgen für die Absicherung der betroffenen Frauen. Ohne behördliche Registrierung greifen die regulären Schutzmechanismen nicht, wie der Erste Stadtrat Holger Dechert betont. „Prostitution ist in Dreieich illegal. Dadurch befinden sich die betroffenen Frauen in einer durchaus gefährdeten Lage, denn sie sind nicht angemeldet, haben keine Krankenversicherung und werden durch keinerlei Beratungsnetz aufgefangen“, erläutert Erster Stadtrat Holger Dechert. Bei einer legalen Ausübung im Rahmen des bundesweiten Prostituiertenschutzgesetzes greifen hingegen feste Anmeldepflichten sowie obligatorische Gesundheits- und Beratungsgespräche. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Rechte der Tätigen zu stärken und Gefahren wie Ausbeutung oder Zwang frühzeitig zu erkennen.
Frauenbüro beleuchtet rechtliche und soziale Spannungsfelder
Auf die grundsätzliche Spaltung in der gesellschaftlichen Debatte rund um das Thema weist das städtische Frauenbüro hin. Frauenbeauftragte Regina Yilmaz-Grein sieht die Problematik vor allem im Hinblick auf die häufig schwierigen Lebensumstände der Frauen. „Prostitution bewegt sich im Spannungsfeld zwischen selbstbestimmter Sexarbeit auf der einen Seite und der Wahrnehmung des weiblichen Körpers als ‚Ware‘ auf der anderen Seite. Ambivalent ist die sogenannte Freiwilligkeit, besonders mit Blick auf zumeist prekäre Herkunft und Lebenslagen der in der Prostitution tätigen Personen. Kontrollen können ein Weg sein, die Betroffenen in Beratungsangebote zum Ausstieg aus der Prostitution zu begleiten“, erläutert Yilmaz-Grein. Zusätzliches Diskussionspotenzial bergen aus Sicht des Frauenbüros die Kriminalisierung der Frauen im Sperrbezirk bei gleichzeitiger Straffreiheit für Kunden und Profiteure.
Geheimhaltung bei Details zum Kontrollverfahren
Aus welchen konkreten Stadtteilen die Frauen stammten, wie die Überprüfungen der Stadtpolizei im Detail abliefen und ob bei den Einsätzen auch Kunden angetroffen wurden, hält die Stadtverwaltung aus Schutzgründen bewusst geheim. Die Behörde kündigte jedoch an, dass es sich bei den Einsätzen nicht um die letzten Kontrollen dieser Art im Stadtgebiet gehandelt habe.
















