Die Gemeinde Egelsbach hat angesichts der langanhaltenden Hitze mit sofortiger Wirkung den Trinkwassernotstand für das gesamte Ortsgebiet ausgerufen. Ein deutlich gestiegener Verbrauch belastet die Wasserversorgung in der Region derzeit stark. Um die zuverlässige Bereitstellung des Wassers für die Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten, setzte Bürgermeister Tobias Wilbrand die kommunale Notstandsverordnung in Kraft. Das Regelwerk findet stets dann Anwendung, wenn das verfügbare Wasser nicht mehr ausreicht, um den Bedarf der Einwohner sicher zu decken.
Strenge Vorgaben für private Haushalte und Betriebe
Mit der offiziellen Feststellung der Notlage gelten umgehend weitreichende Einschränkungen. Das Bewässern von Rasenflächen ist ab sofort ebenso untersagt wie das Befüllen oder Nachfüllen privater Schwimmbecken. Auch die Reinigung von privaten Fahrzeugen außerhalb offizieller Waschanlagen sowie das Abspritzen von Terrassen, Wegen und Höfen sind verboten. Eine Ausnahme bildet die Pflege von Gärten, Bäumen und Sträuchern, um bleibende Schäden an der Vegetation zu verhindern. Diese Bewässerung ist jedoch auf maximal zwei Einsätze pro Woche limitiert und darf ausschließlich außerhalb der Spanne von 10 bis 20 Uhr erfolgen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Einschränkungen auch von ortsansässigen Vereinen und Gewerbebetrieben zwingend einzuhalten sind. Generell ist die Einwohnerschaft dazu aufgerufen, sparsam mit der Ressource umzugehen und den Verbrauch auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
Bußgelder bei Verstößen gegen die Notstandsverordnung
Um der angespannten Lage Herr zu werden, richtet sich Bürgermeister Tobias Wilbrand mit einem dringenden Appell an die Öffentlichkeit: „Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung hat für uns höchste Priorität. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen und die geltenden Vorgaben zu beachten. Nur gemeinsam können wir die Versorgung in dieser angespannten Situation sicherstellen.“ Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit der Verhängung von Bußgeldern rechnen. Das vollständige Dokument zur Verordnung sowie ergänzende Hinweise können auf der Internetseite der Kommune unter www.egelsbach.de eingesehen werden. Egelsbach ist mit der aktuellen Maßnahme nicht allein, denn bereits am vergangenen Mittwoch, dem 24. Juni, sah sich auch die benachbarte Stadt Langen gezwungen, den Trinkwassernotstand auszurufen.
















