Bei einer kleinen Feierstunde im Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt heute die Finanzaufsicht über die Gemeinde Egelsbach zurück an den Landkreis Offenbach übertragen.
Die Gemeinde Egelsbach hatte ab 2013 am kommunalen Schutzschirm-Programm des Landes Hessen teilgenommen. Dadurch ging die Haushaltsaufsicht vom Kreis auf das RP Darmstadt über. Für Egelsbach wurden insgesamt mehr als 3,4 Millionen Euro Schulden vom Land abgelöst. Dafür hatte sich die Gemeinde verpflichtet, dauerhaft ihren kommunalen Haushalt auszugleichen. Dieses Ziel hat sie erreicht, indem sie in den drei aufeinander folgenden Jahren 2017 bis 2019 ausgeglichene Jahresabschlüsse nachgewiesen hat. Als letzter Akt des Schutzschirmverfahrens endete nun die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums. Zusätzlich nahm die Gemeinde Egelsbach an der sogenannten Hessenkasse im Jahr 2018 teil. Damit übernahm das Land noch einmal Kassenkredite im Umfang von 6,9 Millionen Euro, um so einen haushaltswirtschaftlichen Neuanfang ohne bestehende Belastungen aus Vorjahren zu ermöglichen.
Regierungspräsident Hilligardt stellte besonders die erheblichen Anstrengungen der Verantwortlichen bei der Gemeinde Egelsbach zur Konsolidierung heraus und wies auf die konstruktive Zusammenarbeit mit dem RP Darmstadt hin. Egelsbachs Bürgermeister Tobias Wilbrand bestätigt dies und erinnert daran, dass erfreulicherweise tiefeinschneidende Konsolidierungsmaßnahmen wie die Schließung des Freibades und des Eigenheims – eine Versammlungsstätte in der Gemeinde Egelsbach – verhindert wurden. Ebenfalls konnte auf die Notwendigkeit der vollständigen Umsetzung der ursprünglich kalkulierten Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B bedeutend eingewirkt werden.
„Die Kommunen werden selbstverständlich auch weiterhin in allen haushaltswirtschaftlichen Problemlagen von den Aufsichtsbehörden engagiert beraten und begleitet“, betonte Regierungspräsident Hilligardt. So auch bei den großen finanziellen Herausforderungen, vor denen die Gemeinde Egelsbach – wie viele andere Kommunen auch – wegen der Folgen der aktuellen militärischen Konflikte sowie der konjunkturellen Situation steht.
Abschließend stellte Prof. Dr. Hilligardt fest: „Das Gemeindewirtschaftsrecht und die Kommunalaufsicht geben letztlich nur die Rahmenbedingungen für die Haushaltswirtschaft vor. In welchen Bereichen die Städte und Gemeinden eigene Schwerpunkte und Prioritäten setzen, müssen diese selbst festlegen. Aber nur eine stabile und generationengerechte Haushaltsführung führt im Ergebnis zu größeren kommunalpolitischen Handlungsspielräumen.“
Quelle: PM Regierungspräsidium Darmstadt