Die Stadt Heusenstamm reagiert auf Beschwerden aus der Bevölkerung über Hundekot in öffentlichen Anlagen. In diesen Tagen hat der städtische Bauhof im Auftrag des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung Hinweisschilder mit der Aufschrift „Bitte Hundekot entfernen“ aufgestellt. Begonnen wurde im Stadtquartier Waldesruhe, von dort waren in den vergangenen Wochen mehrere Hinweise bei der Verwaltung eingegangen.
Die Schilder sollen nach Angaben der Stadt vor allem sensibilisieren. Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent Paul Sassen sagt: „Die Schilder sind als freundliche, aber deutliche Erinnerung gedacht. Wer einen Hund hält, hat nicht nur Freude daran, sondern auch klare Pflichten. Dazu gehört selbstverständlich, die Hinterlassenschaften des eigenen Hundes zu entfernen. Mit den Hinweisschildern möchten wir daran erinnern und für mehr Rücksicht im öffentlichen Raum werben.“
Schilder sollen im Ort „wandern“
Die Stadt plant, die Hinweisschilder nach und nach in weiteren Bereichen aufzustellen. Sie sollen dabei nicht dauerhaft an einem Ort bleiben, sondern sukzessive im Stadtgebiet eingesetzt werden.
Als besonders betroffene Bereiche nennt die Verwaltung Wege, Grünflächen und Bürgersteige. Neben der Belastung für Anwohner sieht die Stadt auch Auswirkungen auf die Landwirtschaft, wenn Hundekot auf Feldern oder landwirtschaftlich genutzten Flächen landet. Das könne Futtermittel verunreinigen und Risiken für Nutztiere mit sich bringen. Außerdem könnten Feldfrüchte beschädigt werden.
Regeln für Hunde in Grünanlagen
Die Stadt erinnert in diesem Zusammenhang an Vorgaben aus der städtischen Gefahrenabwehrverordnung. Demnach sollen Hunde grundsätzlich von öffentlichen Rasenflächen, gärtnerisch gestalteten Anlagen sowie Grün- und Verkehrsgrünanlagen ferngehalten werden. Auf Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie auf landwirtschaftlich genutzten und geschützten Flächen sind Hunde nach den Angaben grundsätzlich tabu.
Bis einschließlich 15. Juni gilt außerdem eine besondere Aufsichts- und Anleinpflicht für Hunde auf allen Grünflächen in Heusenstamm sowie im Wald, weil Brut- und Setzzeit ist.
Beutelpflicht und Bußgelder möglich
Unabhängig davon gilt: Hundehalterinnen und Hundehalter müssen Hundekot im öffentlichen Raum aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Die Stadt weist darauf hin, dass auch die Hundesteuer nicht von dieser Pflicht entbindet. Beim Gassigehen sollen geeignete Beutel mitgeführt werden; bereits das Nichtmitführen kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
In Heusenstamm und Rembrücken stehen nach Angaben der Stadt über 50 Hundestationen mit Kotbeuteln sowie knapp 300 öffentliche Abfallbehälter zur Verfügung. Ist eine Hundestation voll, sollen Beutel nicht daneben abgelegt werden, sondern in andere Abfallbehälter oder in die heimische Restmülltonne.















