Nach dem grausamen Fund einer zerstückelten Leiche in Heusenstamm im vergangenen Februar (wir berichteten) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt nun weitere juristische Schritte eingeleitet. Gegen eine mittlerweile 40 Jahre alte Frau wurde am 21. Juli der Antrag auf ein Sicherungsverfahren bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt gestellt. Die Ermittlungsbehörden werfen der Beschuldigten inzwischen Mord vor.
Zufälliges Opfer für ein satanistisches Ritual
Laut den Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft soll die Tatverdächtige, die mutmaßlich der Prostitution nachging, ihr Opfer rein zufällig ausgewählt haben. Dem Mann war demnach völlig unbewusst, dass er im Rahmen eines satanistischen Rituals getötet werden sollte. Nach der Tat soll die Frau den Leichnam in mehrere Teile zerlegt und diese in Mülltonnen entsorgt haben. Der grausige Fund ereignete sich am 25. Februar im Gewerbegebiet im Bereich der Ottostraße. In diesem Umfeld war die Frau nach bisherigen Erkenntnissen zuvor tätig gewesen, wodurch mutmaßlich der Kontakt zu dem ahnungslosen Opfer zustande kam.
Fluchtversuch endet an der polnischen Landesgrenze
Nachdem die Leichenteile im Winter entdeckt worden waren, sperrten die Behörden den Fundort weiträumig ab und leiteten umgehend umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen ein. Der Fluchtversuch der mutmaßlichen Täterin, die zum damaligen Zeitpunkt noch 39 Jahre alt war, endete nur zwei Tage später. Beamte der Bundespolizei fassten die Frau am frühen Freitagmorgen des 27. Februar gegen 1.30 Uhr am Grenzübergang Schwedt an der Oder. Sie war zu diesem Zeitpunkt zu Fuß unterwegs und versuchte, nach Polen zu gelangen.
Vom Vorwurf des Totschlags zur Mordermittlung
Unmittelbar nach der Festnahme an der Grenze wurde die Beschuldigte am 28. Februar einer Haftrichterin am Amtsgericht Offenbach vorgeführt, die den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Während der ursprüngliche Haftbefehl noch auf den Verdacht des Totschlags lautete, gehen die Ermittler durch die detaillierte Aufarbeitung der Hintergründe nun von einem Mord aus. Mit dem nun eingereichten Antrag auf ein Sicherungsverfahren muss das Landgericht Darmstadt im nächsten Schritt über den weiteren juristischen Fortgang des Falls entscheiden.
















