Am zweiten Adventswochenende, dem 7. und 8. Dezember, findet in Heusenstamm der traditionelle St. Nikolausmarkt statt. Um die familiäre und festliche Atmosphäre des beliebten Events zu wahren, hat die Stadtverwaltung in enger Abstimmung mit der Polizei eine Allgemeinverfügung erlassen, die den öffentlichen Konsum von Cannabis auf dem Marktgelände strikt untersagt.
Klares Verbot und hohe Strafen
Das Verbot gilt am Samstag von 14:30 bis 22:00 Uhr und am Sonntag von 13:30 bis 20:00 Uhr und umfasst das gesamte Festgelände im öffentlichen Straßenraum. Wer gegen die Verfügung verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Je nach Schwere des Verstoßes drohen ein Zwangsgeld in Höhe von 150 Euro oder eine Geldbuße von bis zu 500 Euro.
Ordnungsdezernent und Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu unterstreicht die Bedeutung des Verbots: „Die Untersagung des Cannabis-Konsums auf dem St. Nikolausmarkt dient insbesondere dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, damit alle kleineren und größeren Besucherinnen und Besucher die festliche und familienfreundliche Atmosphäre des Marktes unbeschwert genießen können.“
Fokus auf ein familienfreundliches Erlebnis
Der St. Nikolausmarkt in Heusenstamm hat sich als wichtiger Treffpunkt für die Gemeinschaft etabliert. Mit seiner Mischung aus kulinarischen Angeboten, handgemachtem Kunsthandwerk und kulturellen Programmpunkten lockt er alljährlich Besucherinnen und Besucher aus der gesamten Region. Die nun erlassene Verfügung ist Teil der Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass der Markt auch in diesem Jahr eine sichere und angenehme Veranstaltung für alle bleibt.