In den vergangenen Tagen haben zahlreiche Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in Heusenstamm Post von der Stadtverwaltung erhalten, was in den sozialen Medien für rege Diskussionen sorgt. Der städtische Fachdienst Steuern hat rund 180 Halterinnen und Halter von Mischlingshunden angeschrieben und darum gebeten, aktuelle Fotos ihrer Tiere einzureichen. Ziel dieser Aktion ist die Überprüfung der Rassezugehörigkeit, um sicherzustellen, dass die Hunde korrekt angemeldet sind und die entsprechenden Steuern gezahlt werden.
Die Stadtverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzungen konsequent umzusetzen. Dies schließt auch die ordnungsgemäße Erhebung der Hundesteuer ein. „Es geht darum, für Steuergerechtigkeit unter allen Hundebesitzerinnen und -besitzern in der Stadt zu sorgen“, erklärt die Stadtverwaltung. Die Überprüfung soll sicherstellen, dass alle Hunde gemäß ihrer Rasse und Gefährlichkeit korrekt erfasst und besteuert werden.
Die Hundesteuer in Heusenstamm
In Heusenstamm muss jeder Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme angemeldet werden, die Höhe der Steuer richtet sich nach der Rasse. Für einen nicht gefährlichen Ersthund beträgt die Steuer 60 Euro pro Jahr, während für gefährliche Hunde, sogenannte Listenhunde, eine deutlich höhere Steuer von 500 Euro anfällt. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Gebührensatzung festgelegt, die auch die Anmeldepflicht für Hunde regelt. Besonders wichtig ist die korrekte Angabe der Rasse, da diese die Höhe der zu zahlenden Steuer beeinflusst.
Anlass des aktuellen Schreibens
Bei Kontrollen der Stadtpolizei wurden in der Vergangenheit Hunde entdeckt, die als Mischlingshunde angemeldet waren, tatsächlich aber als gefährlich einzustufen sind. Diese Vorfälle haben die Stadtverwaltung dazu veranlasst, den bestehenden Datenbestand zu überprüfen. Insgesamt 182 Hundehaltende haben ihre Mischlingshunde ohne genaue Angabe der Rasse angemeldet, was eine Überprüfung notwendig macht. Hundebesitzerinnen und -besitzer, die klare Angaben zur Rasse gemacht haben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Mitwirkungspflicht der Hundebesitzer
Hundebesitzer in Heusenstamm sind verpflichtet, bei der Anmeldung ihres Tieres die korrekte Rasse anzugeben und im Zweifelsfall an einer Begutachtung mitzuwirken. Die Stadt Heusenstamm wird die eingesandten Fotos prüfen und gegebenenfalls den Fachdienst Sicherheit und Ordnung hinzuziehen, um die Rasse zu bestimmen. Sollte dies notwendig sein, wird ein Sachverständiger ein Rassegutachten erstellen oder alternativ ein Gentest durchgeführt. Die Kosten für diese Untersuchungen trägt die Stadt Heusenstamm.
Mögliche Konsequenzen bei Falschangaben
Hundebesitzer, die die Gefährlichkeit ihres Tieres nicht korrekt angeben oder erforderliche Begutachtungen verweigern, riskieren eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle vorsätzlicher Falschangaben droht sogar eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Bürgermeister Steffen Ball betont: „Grundsätzlich bekommen die Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten von uns einen Vertrauensvorschuss. Sobald Zweifel bestehen, muss die Verwaltung aktiv werden.“ Wer Schwierigkeiten mit den erhaltenen Schreiben hat, kann sich jederzeit an die zuständigen städtischen Mitarbeiter wenden, um Fragen zu klären.