Die Rückkehr des Bibers in die Region Rodau-Bieber wird grundsätzlich begrüßt, stellt die Kommunen jedoch vor Herausforderungen. Die kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) Rodau-Bieber hat sich daher mit einem Schreiben an das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gewandt, um klare Regelungen für den Umgang mit den Tieren in dicht besiedelten Gebieten zu fordern.
Biber fördern Artenvielfalt und Hochwasserschutz
Offenbachs Bürgermeisterin Sabine Groß, Vorsitzende der KAG Rodau-Bieber, betont die positiven Auswirkungen des Bibers auf das Ökosystem: „Biberdämme fördern die Artenvielfalt, indem sie neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere schaffen. Gleichzeitig tragen sie zur Regulierung von Fließgewässern und zur Grundwasserneubildung bei.“ Die Kommunen erkennen den ökologischen Nutzen an, sehen aber auch die Risiken, die die Aktivitäten des Nagers mit sich bringen.
Risiken für Infrastruktur und Trinkwasser
Während Biberdämme in natürlichen Gebieten einen wertvollen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten, können sie in Städten und Gemeinden problematisch sein. Aufgestautes Wasser kann Rückhaltevolumen verringern und kritische Infrastruktur wie Kläranlagen oder Kanalsysteme beeinträchtigen. Besonders in Trinkwasserschutzzonen besteht die Gefahr, dass durch die veränderten Wasserströme Schadstoffe ins Grundwasser gelangen.
„Wir wollen die positiven Einflüsse des Bibers bewahren, müssen aber gleichzeitig die Versorgungssicherheit der Menschen gewährleisten“, erklärt Sabine Groß. „Dafür braucht es pragmatische Lösungen und klare rechtliche Vorgaben.“
Kommunen fordern landesweite Strategie
Die Bürgermeister der an der KAG beteiligten Städte fordern von der Landesregierung eine einheitliche Strategie, um den Umgang mit Bibern in Ballungsräumen effizient und rechtssicher zu gestalten. Dazu gehören:
- Gewässer- und Artenschutz: Der Biber soll weiterhin zur Renaturierung von Gewässern und zur Förderung der Biodiversität beitragen.
- Schutz sensibler Bereiche: In Trinkwasserschutzzonen und bei kritischer Infrastruktur sollen rechtliche Grundlagen geschaffen werden, um Biber bei Bedarf vertreiben zu können.
- Praktische Maßnahmen: Neben der Vergrämung soll als letztes Mittel eine Umsiedlung der Tiere in naturnahe Gebiete geprüft werden.
Die KAG Rodau-Bieber hofft auf eine baldige Reaktion des Ministeriums. „Nur durch eine klare und einheitliche Strategie können die ökologischen Potenziale des Bibers sinnvoll genutzt und Konflikte minimiert werden“, heißt es abschließend in der Stellungnahme der KAG-Mitglieder.