Für sechs Tegut-Supermärkte im Landkreis Offenbach ist eine wichtige Entscheidung gefallen: Edeka darf die Standorte übernehmen. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von bundesweit 178 Tegut-Märkten durch den Handelskonzern genehmigt. Welche der Filialen anschließend tatsächlich unter dem Namen Edeka weitergeführt werden, steht allerdings noch nicht fest.
Im Kreis Offenbach umfasst die Freigabe den Tegut-Markt am Masayaplatz 3 in Dietzenbach, den Standort an der Frankfurter Straße 70-72 in Dreieich und den Markt an der Rheinstraße 31 in Langen. Hinzu kommen die Filiale an der Schillerstraße 77-79 in Mühlheim sowie zwei Standorte in Seligenstadt: an der Frankfurter Straße 96 und an der Steinheimer Straße 64.
Nicht jeder Standort wird zwingend Edeka
Die Entscheidung des Kartellamts bedeutet zunächst, dass Edeka die sechs Märkte im Kreis Offenbach erwerben darf. Daraus lässt sich jedoch noch nicht ableiten, unter welchem Namen die einzelnen Geschäfte künftig betrieben werden.
Die zur Übernahme freigegebenen Tegut-Filialen sollen nach Angaben des Edeka-Verbunds schrittweise in dessen Strukturen integriert werden. Ein Teil der Märkte ist für die Edeka-Tochter Netto Marken-Discount vorgesehen. Für die sechs Standorte im Kreis Offenbach ist bislang nicht bekannt, welche Vertriebsform jeweils gewählt wird. Deshalb ist derzeit offen, ob dort künftig Edeka oder Netto an den Gebäuden stehen wird.
Bundesweit hatte Edeka ursprünglich die Übernahme von 202 Tegut-Supermärkten angemeldet. Zum Paket gehören außerdem 41 automatisierte Teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum. Das Bundeskartellamt prüfte das Vorhaben seit März und äußerte bei einem Teil der Märkte Wettbewerbsbedenken.
Kartellamt begrenzt die Übernahme
Als Ergebnis der Prüfung darf Edeka 178 der ursprünglich vorgesehenen 202 Tegut-Supermärkte übernehmen. Bei weiteren 24 Standorten hat sich das Unternehmen verpflichtet, vier Jahre lang auf einen Erwerb zu verzichten. Hintergrund sind die Wettbewerbsverhältnisse vor Ort. Das Kartellamt untersucht bei Supermärkten unter anderem, welche Einkaufsmöglichkeiten Verbraucher in der jeweiligen Region haben. Nach den Ermittlungen hätte die ursprünglich geplante Übernahme in 34 regionalen Märkten den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen können. In neun dieser Gebiete sah die Behörde zudem die Gefahr, dass eine marktbeherrschende Stellung von Edeka entstehen oder verstärkt werden könnte.
Die sechs Märkte im Landkreis Offenbach finden sich nicht unter den 24 Standorten, für die der vierjährige Übernahmeverzicht gilt. Die vom Kartellamt veröffentlichten Ausschlüsse betreffen unter anderem Filialen in anderen Teilen Hessens sowie in Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg.
Tegut wird seit Monaten saniert
Hinter dem Verkauf steht die Schweizer Genossenschaft Migros Zürich, der Tegut seit Jahren gehört. Sie hatte im März 2026 ihren Rückzug aus dem deutschen Markt angekündigt und mit Edeka bereits einen Vertrag über wesentliche Teile der Tegut-Gruppe geschlossen. Die Umsetzung stand damals noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.
Dem Verkauf waren wirtschaftlich schwierige Jahre vorausgegangen. Nach Angaben von Migros konnten die operativen Verluste von Tegut durch Kostensenkungen zwar deutlich reduziert werden, gleichzeitig gingen die Umsätze angesichts eines schwieriger gewordenen Marktumfelds zurück. Die Eigentümerin kam deshalb zu dem Ergebnis, Tegut in seiner bisherigen Form langfristig nicht weiterführen zu wollen.
Mit der Entscheidung des Bundeskartellamts ist nun geklärt, dass Edeka auch die sechs genannten Märkte im Kreis Offenbach übernehmen kann. Wie und unter welcher Marke die einzelnen Filialen anschließend weitergeführt werden und wann mögliche Umstellungen erfolgen, geht aus den bislang veröffentlichten Angaben nicht hervor.
















