Mit Beginn der Erntesaison häufen sich im Kreis Offenbach die Klagen von Streuobstbauern über Diebstähle. Immer wieder werden ganze Bäume abgeerntet, Äste beschädigt und große Mengen Obst unerlaubt mitgenommen. Besonders betroffen ist das Gebiet am Gailenberg in Mühlheim. Dort sind Polizei, Ordnungsamt und Naturschutzbehörde inzwischen regelmäßig auf Streife, um weiteren Schäden vorzubeugen.
Straftat mit hohen Strafen
Der Kreis weist darauf hin, dass Obstdiebstahl kein Bagatelldelikt ist. Wer ohne Erlaubnis pflückt, macht sich nach Paragraf 242 des Strafgesetzbuches strafbar. Je nach Schwere kann die Tat mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Legale Alternativen verfügbar
Ein solches Verhalten ist nach Einschätzung der Behörden unnötig, da es legale Möglichkeiten gibt, kostenlos frisches Obst, Beeren oder Kräuter zu ernten. Digitale Angebote wie die Website www.mundraub.org zeigen auf interaktiven Karten frei zugängliche Bäume, Sträucher und Wildkräuter, die ausdrücklich für die Ernte durch die Öffentlichkeit freigegeben sind. Die Einträge stammen entweder von Eigentümern selbst oder werden durch die Betreiber geprüft.
Interaktive Karten mit Details
Auf der Plattform sind die Fundorte durch farbliche Symbole markiert. Nutzer können Informationen zu Sorte, Reifezeit und genauer Lage abrufen. Oft finden sich auch Kommentare anderer Nutzer, etwa zum Zustand der Früchte oder zur Erreichbarkeit. Eigene Funde lassen sich ergänzen, mit Fotos versehen und bewerten.
Bewusster Umgang mit Lebensmitteln
Die Nutzung solcher Angebote trägt dazu bei, dass Früchte von frei zugänglichen Standorten nicht ungenutzt verderben. Gleichzeitig wird das Bewusstsein für regionale Pflanzenvielfalt und einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln gestärkt. Wichtig bleibt: Ohne Zustimmung der Eigentümer ist das Pflücken auf privaten Grundstücken oder bewirtschafteten Streuobstwiesen nicht erlaubt. Auch herabgefallene Früchte gehören dem Eigentümer.
















