Der Einsatz von Mährobotern in den Nachtstunden hat im Kreis Offenbach eine kontroverse Diskussion ausgelöst. Im zuständigen Umweltausschuss stand ein Antrag der Grünen zur Debatte, die Betriebszeiten der Geräte zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Wildtieren zeitlich begrenzen wollten. Eine Mehrheit der Fraktionen folgte dem Vorstoß jedoch nicht. Auch Landrat Oliver Quilling und die Untere Naturschutzbehörde sehen derzeit keinen Handlungsbedarf.
Auslöser der Debatte ist ein Vorschlag, der sich am Vorbild des Landkreises Gießen orientiert. Dort gilt seit Anfang Mai eine Allgemeinverfügung, nach der Mähroboter nachts nicht mehr betrieben werden dürfen. Im Kreis Offenbach wollten die Grünen eine ähnliche Regelung anstoßen. Vorgesehen war, dass die Geräte von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang pausieren. Tagsüber sollten sie weiter genutzt werden können.
Wildtierhilfe berichtet von verletzten Igeln
Hintergrund des Antrags ist die Gefahr, die Mähroboter insbesondere für Igel darstellen. Tierschutz- und Naturschutzorganisationen weisen seit längerem darauf hin, dass die Tiere bei Gefahr häufig nicht fliehen, sondern sich zusammenrollen. Genau dieses Verhalten macht sie gegenüber automatisch fahrenden Mähgeräten besonders verletzlich.
Auch die Wildtierhilfe Schäfer in Neu-Isenburg sieht das Problem nach eigenen Angaben regelmäßig in der Praxis. Dort würden jedes Jahr im Schnitt rund 25 Igel mit schweren Schnittverletzungen eingeliefert und versorgt. Die tatsächliche Zahl dürfte nach Einschätzung der Grünen höher liegen, weil viele verletzte Tiere gar nicht gefunden werden.
Die grüne Kreistagsabgeordnete Sandra Liebing sagt: „Igel sind besonders gefährdet, weil sie bei Gefahr nicht fliehen, sondern sich einrollen. Genau das macht sie gegenüber Mährobotern so verletzlich.“ Weiter erklärt sie: „Wenn solche Geräte nachts unbeaufsichtigt fahren, kann das für die Tiere schwere Folgen haben.“
Mehrheit sieht keinen Regelungsbedarf
Trotzdem fand der Antrag im Ausschuss keine Mehrheit. Nach Darstellung der Grünen wurde der Vorstoß mit bürokratischen Argumenten zurückgewiesen. Landrat und Untere Naturschutzbehörde sahen demnach keinen Anlass für eine entsprechende Vorgabe im Kreis Offenbach.
Die Grünen halten ihre Forderung dagegen für pragmatisch und alltagstauglich. Aus ihrer Sicht wäre die nächtliche Pause für viele Nutzer lediglich eine Frage der Geräteeinstellung. Liebing kündigte bereits an, das Thema erneut in den Kreistag einzubringen. „Es geht nicht darum, Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern das Leben schwer zu machen. Es geht um eine einfache und praktikable Schutzmaßnahme für eine heimische Tierart, die ohnehin unter Druck steht. Wir werben dafür, hier Verantwortung zu übernehmen und eine gute Lösung für Mensch und Natur zu finden“, sagte sie.
Thema dürfte Kreistag weiter beschäftigen
Mit der ablehnenden Haltung im Ausschuss ist die Debatte damit nicht beendet. Spätestens im Kreistag dürfte erneut darüber gesprochen werden, ob der Kreis Offenbach beim Schutz nachtaktiver Wildtiere auf freiwillige Rücksicht setzt oder auf verbindliche Vorgaben. Klar ist schon jetzt: Das Thema berührt nicht nur Fragen des Naturschutzes, sondern auch die grundsätzliche Frage, wie weit kommunale Regeln im privaten Alltag reichen sollen.
















