Bei einer Kontrolle im Kreis Offenbach hat der Zoll eine erhebliche Tabaksteuerhinterziehung aufgedeckt. Nach Angaben des Hauptzollamts Darmstadt soll ein 58-jähriger deutscher Inhaber eines Fachmarktes über 30.000 Euro an Tabaksteuer hinterzogen haben. Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) stellten am 1. Oktober rund 117 Liter Flüssigkeit sicher, die als Zutaten zur Herstellung von E-Zigaretten-Flüssigkeit an Privatpersonen verkauft werden sollten.
Steuerpflichtige Substanzen als E-Zigaretten-Zusatz
Im Fachmarkt wurden neben versteuerten E-Zigaretten auch fünf Kanister und zwei Flaschen mit Flüssigkeiten entdeckt, die zur individuellen Abfüllung bereitstanden. Die Flüssigkeit, die grundsätzlich für verschiedene Zwecke verwendbar ist, war laut Zoll jedoch eindeutig als Grundlage für die Herstellung von E-Zigaretten-Flüssigkeit vorgesehen – und damit tabaksteuerpflichtig.
„Einfach dreist!“, kommentierte Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamts Darmstadt. „Eine so schamlos zur Schau gestellte Steuerhinterziehung macht selbst den ZOLL fassungslos.“
Ermittlungen gegen den Inhaber eingeleitet
Vor Ort leitete die KEV ein Steuerstrafverfahren gegen den 58-jährigen Inhaber ein, stellte die Flüssigkeiten als Beweismittel sicher und erließ einen Tabaksteuerbescheid über 30.310,80 Euro. Die weiteren Ermittlungen führt nun die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Darmstadt.
















