Fünf Natur- und Umweltschutzorganisationen aus der Region appellieren an die Fraktionen des Offenbacher Kreistags, ein nächtliches Fahrverbot für automatische Rasenmäher erneut politisch zu beraten. Zuvor hatte das Kreisparlament einen entsprechenden Vorstoß mehrheitlich abgelehnt. Der lokale Kreisverband des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) sowie die Arbeitsgemeinschaft Mensch und Umwelt aus Hainburg und der Fledermaus- und Amphibienschutz Seligenstadt fordern die politischen Vertreter nun in einer gemeinsamen Erklärung auf, die getroffene Entscheidung zu revidieren, um den Tierschutz im Landkreis zu stärken.
Schwere Verletzungen bei Kleintieren durch rotierende Klingen in der Dunkelheit
Die beteiligten Verbände begründen ihre Forderung in erster Linie mit den Gefahren, die von den Geräten in der Nacht ausgehen. Besonders bedroht sind nachtaktive Igel, da diese bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich instinktiv zusammenrollen. Mähroboter, die über keinen aktiven Kollisionsschutz verfügen, fügen den Tieren laut den Naturschützern häufig schwere Schnittwunden, aufgeschlitzte Bäuche oder Amputationen zu. Tierauffangstationen verzeichnen demnach regelmäßig derartige Verletzungsmuster. Rechtlich verweisen die Organisationen auf Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, der es verbietet, besonders geschützte Arten wie den Igel zu verletzen, zu töten oder ihnen nachzustellen.
Zahlreiche andere Kommunen und Landkreise haben bereits Allgemeinverfügungen erlassen, die den Einsatz der Roboter in einem Zeitraum von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang untersagen. Den ablehnenden Beschluss im Landkreis Offenbach kritisiert der Nabu-Kreisvorsitzende Dr. Rüdiger Werner deutlich: „Wir sind entsetzt, mit welcher Unwissenheit und Gleichgültigkeit gegenüber dem Tierleid dieser Antrag von der Mehrheit abgelehnt wurde“. Zwar sei eine behördliche Kontrolle eines solchen Verbots in der Praxis schwierig, dennoch betont der Kreisvorsitzende die präventive Wirkung: „Auch wenn die Überprüfung der Einhaltung objektiv kaum umsetzbar ist, könnte das Thema durch einen solchen Beschluss in die Öffentlichkeit gebracht werden und hätte allein durch die damit verbundene Aufklärung das Leid vieler Igel, Frösche, Kröten und anderer Kleintiere vermindern können“.
Permanente Pflege der Rasenflächen entzieht heimischen Insekten die Nahrungsgrundlage
Neben den direkten Gefahren für Kleintiere bemängeln die Umweltschützer auch die grundsätzlichen ökologischen Auswirkungen der Mähroboter. Da diese häufig täglich für mehrere Stunden eingesetzt werden, bleibt das Gras dauerhaft kurz. Dr. Rüdiger Werner beschreibt die botanischen Folgen: „Auf einer Rasenfläche, die ständig gemäht wird, kann keine Pflanzen Blüten entwickeln und sich aussäen“. Dadurch entfällt ein essenzieller Lebensraum für Insekten. Der Nabu-Vorsitzende führt weiter aus: „Damit wird das Nahrungsangebot für Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer und andere Insekten minimiert. Der Rasen wird so zu einer artenarmen Graswüste. Daher wünschen wir uns als NABU, und mit uns alle anderen Naturschutzverbände auch, einen freiwilligen Verzicht auf solche Mähroboter und stattdessen mehr Blühflächen im heimischen Garten.“
Über die lokalen Forderungen im Landkreis Offenbach hinaus verlangen die beteiligten Naturschutzorganisationen auch eine überregionale politische Lösung. Mittelfristig fordern sie eine bundesweite gesetzliche Regelung, bei der der Igelschutz explizit in das Artenschutzgesetz aufgenommen wird.
















