Die Stadt Langen plant aufgrund gestiegener allgemeiner Kosten eine Anpassung der Abwassergebühren, die ab dem 1. Januar 2025 wirksam werden soll. Die Gebührenanpassung umfasst sowohl die Schmutz- als auch die Niederschlagswassergebühr. Nach Informationen der Stadt Langen wird erwartet, dass im aktuellen Kalkulationszeitraum 2023/2024 ein Fehlbetrag von etwa 388.000 Euro entsteht. Dieser Betrag soll nun in die Gebührenberechnung für 2025 und 2026 einfließen, sodass eine Erhöhung unvermeidlich ist.
Erhöhung bei Schmutz- und Niederschlagswasser
Laut dem Vorschlag des Magistrats wird die Schmutzwassergebühr von derzeit 2,48 Euro auf 2,85 Euro je Kubikmeter steigen – das entspricht einer Anhebung um 14,8 Prozent. Auch die Niederschlagswassergebühr soll angepasst werden: Hier ist eine Erhöhung von 0,89 Euro auf 0,96 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche vorgesehen, was einen Anstieg um 8,4 Prozent bedeutet. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ein Musterhaushalt mit vier Personen, einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern Frischwasser und einer versiegelten Fläche von 120 Quadratmetern müsste künftig mit einer jährlichen Mehrbelastung von 64,22 Euro rechnen, was einer Erhöhung von 13,4 Prozent entspricht.
Gesetzliche Anforderungen für Gebührenkalkulation
Wie die Stadt Langen betont, sind Kommunen nach dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben dazu verpflichtet, ihre Gebühren so zu kalkulieren, dass die entstehenden Kosten gedeckt werden. Gewinne dürfen nicht erzielt, aber Verluste ebenfalls nicht in Kauf genommen werden. Entsteht durch veränderte Rahmenbedingungen eine Über- oder Unterdeckung, muss dies in der folgenden Kalkulation der Gebühren berücksichtigt werden.
Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Kalkulation der Kommunalen Betriebe Langen (KBL) geprüft, die für die Abwasserbeseitigung zuständig sind. Die Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass die geplanten Sätze den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Entscheidung liegt bei der Stadtverordnetenversammlung
Die geplante Änderung der Entwässerungssatzung wird am 12. November im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert. Die endgültige Entscheidung zur Gebührenerhöhung wird dann in der Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember getroffen.
















