Der von der Verkehrswendeinitiative Langen/Egelsbach angestrebte Radentscheid zur Förderung des Radverkehrs in Langen scheint vor dem Scheitern zu stehen. Wie die Stadt Langen bekannt gab, hat der Magistrat das Bürgerbegehren geprüft und mehrere formelle sowie materielle Mängel festgestellt. Aufgrund dieser Defizite empfiehlt der Magistrat, das Begehren als unzulässig zurückzuweisen. Die endgültige Entscheidung darüber trifft die Stadtverordnetenversammlung.
Bürgerbegehren erfüllt notwendige Anforderungen nicht
Die Initiative hatte Ende Juni eine Liste mit Unterstützern eingereicht, um das Anliegen auf die politische Tagesordnung zu bringen. Ziel war es, die Bürger von Langen über eine verstärkte Förderung des Radverkehrs abstimmen zu lassen. Doch wie die Stadtverwaltung mitteilt, genüge das Bürgerbegehren weder den formellen noch den materiellen Voraussetzungen. Zahlreiche Unterschriften seien ungültig, sodass die erforderliche Anzahl von zehn Prozent der Wahlberechtigten nicht erreicht werde. Zudem fehle es an einer klaren Fragestellung und einer Begründung, was das Begehren weiter beeinträchtige.
Fehlender Kostendeckungsvorschlag und rechtliche Hürden
Inhaltlich kritisiert der Magistrat insbesondere den unzureichenden Kostendeckungsvorschlag des Radentscheids. Die Initiative schätzte die Umsetzungskosten auf etwa 700.000 Euro, doch sei diese Zahl angesichts der über mehrere Jahre hinweg gesammelten Unterschriften und der zwischenzeitlich gestiegenen Baukosten nicht mehr aktuell. Darüber hinaus verweist der Magistrat auf die Hessische Gemeindeordnung, die straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nicht als „wichtige Angelegenheit der Gemeinde“ im Sinne eines zulässigen Bürgerbegehrens ansieht.
„Uns bleibt somit gar keine andere Wahl, als den Radentscheid zurückzuweisen,“ erläutert Erster Stadtrat Stefan Löbig in der Pressemitteilung.
Weitere Verbesserungen für Radfahrer in Planung
Trotz der ablehnenden Haltung zum Radentscheid betont der Magistrat, dass die Förderung des Radverkehrs in Langen weiterhin wichtig sei. „Die Radschnellverbindung Frankfurt – Darmstadt ist da sicherlich ein herausragendes Vorhaben, das Pendlern, Freizeit- und sportlichen Radlern eine deutliche Verbesserung bringt,“ so Löbig weiter. Auch in anderen Bereichen, so der Stadtrat, würden beständige Verbesserungen umgesetzt. Allerdings erschwere die angespannte Finanzlage der Stadt die umfassende Realisierung aller Wünsche und Ideen zur Förderung des Radverkehrs.
Entscheidung fällt im Dezember
Nun liegt es am Haupt- und Finanzausschuss, in seiner Sitzung am 12. November über die Zulässigkeit des Radentscheids zu beraten. Die abschließende Entscheidung, ob das Bürgerbegehren zur Abstimmung kommt oder abgewiesen wird, trifft schließlich die Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember.