In einem Abfallsammelfahrzeug der ALEG Abfallservice Langen Egelsbach GmbH ist eine falsch entsorgte Lachgas-Kartusche detoniert. Die Wucht der Explosion war derart enorm, dass der Metallbehälter eine Stahlplatte an der Schüttung des Wagens durchschlug und anschließend auf der Fahrbahn landete. Personen kamen bei dem Zwischenfall glücklicherweise nicht zu Schaden. An dem Fahrzeug entstand nach Angaben des Unternehmens ein Sachschaden in Höhe von etwa 7.000 Euro.
Geschäftsführer warnt vor Lebensgefahr für Müllwerker
Die Geschäftsführung des Abfallservicebetriebs nimmt den Vorfall zum Anlass für eine dringende Warnung. ALEG-Geschäftsführer Juan Lopez macht auf die massiven Risiken für das Personal aufmerksam und erklärt: „Lachgas- oder Helium-Kartuschen dürfen – egal ob leer oder noch befüllt – niemals in den Müll geworfen werden“. Durch den immensen Druck in den Pressfahrzeugen oder durch hohe Temperaturen in den Müllverbrennungsanlagen können die Behälter explodieren. Der Geschäftsführer ordnet die Schwere der Situation mit klaren Worten ein: „Kommt es im Müllfahrzeug oder der Müllverbrennungsanlage durch Druck oder Hitze zu einer Explosion, kann das für Mitarbeiter lebensgefährliche Folgen haben. Diese eine unsachgemäß entsorgte Kartusche hat nicht nur zu einem Schaden von circa 7.000 Euro am Abfallsammelfahrzeug geführt, sondern ist ein Angriff auf die Gesundheit unserer Mitarbeiter.“
Partydroge birgt erhebliche Gefahren bei der Abfallentsorgung
Hintergrund für das vermehrte Auftreten der Behälter ist die Entwicklung, dass Lachgas in den vergangenen Jahren als Partydroge in Mode gekommen ist. Neben den gesundheitlichen Risiken durch den Konsum geht von den Kartuschen vor allem bei einer unsachgemäßen Entsorgung im Hausmüll ein erhebliches Gefahrenpotenzial aus. Als Konsequenz aus der Explosion verschärft die ALEG ihre Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsalltag: Entdecken die Beschäftigten bei der Müllabfuhr Druckgasbehälter wie Lachgas, Helium oder Kohlendioxid in einer Abfalltonne, lassen sie den jeweiligen Behälter aus Gründen der Sicherheit ungeleert stehen.
Spezielle Vorgaben gelten für die richtige Rückgabe
Für die ungefährliche Entsorgung der verschiedenen Druckgasbehälter gelten feste Regeln. Leere Lachgaskartuschen müssen zwingend zu einem spezialisierten Betrieb gebracht werden, der derartige Behälter annimmt. Entsprechende Anlaufstellen lassen sich im Internet über Suchbegriffe wie Entsorgungsfachbetrieb, Gasvertrieb oder Containerdienst ermitteln. Diese Vorgabe gilt ebenso für Kohlendioxid-Behälter, wie sie in Wassersprudlern oder in der Aquaristik zum Einsatz kommen, wobei diese oft auch direkt von den jeweiligen Herstellern zurückgenommen werden. Leere Heliumbehälter können Bürgerinnen und Bürger kostenfrei auf dem Wertstoffhof in der Darmstädter Straße 70 in Langen abgeben, sofern die Kartuschen zuvor nach den Vorgaben der Gebrauchsanweisung gelocht wurden. Bei Fragen zum korrekten Vorgehen stehen die Mitarbeiter des Langener Wertstoffhofes als Ansprechpartner zur Verfügung.
















