An den Standorten für Altglas und Altkleider im Langener Stadtgebiet kommt es derzeit vermehrt zu illegalen Müllablagerungen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, führt die unsachgemäße Entsorgung von Hausrat und Sperrmüll neben den Sammelcontainern zu einem deutlich erhöhten Reinigungsaufwand. Im ungünstigsten Fall könnte diese Entwicklung eine Erhöhung der allgemeinen Straßenreinigungsgebühren nach sich ziehen.
Kommunale Betriebe verzeichnen zusätzlichen Aufwand durch illegale Ablagerungen
Neben dem beeinträchtigten Stadtbild bergen die zurückgelassenen Abfälle das Risiko, Ungeziefer anzuziehen. Die erforderliche Beseitigung des Unrats durch die Kommunalen Betriebe Langen bindet finanzielle und personelle Kapazitäten, die bei anderen städtischen Aufgaben fehlen. Die Verwaltung betont, dass Kartons, Säcke, Sperrmüll und sonstiger Hausrat weder in noch neben den Wertstoffbehältern abgelegt werden dürfen. Auch dürfen die Container selbst nicht beschmutzt oder beschmiert werden. Damit die Sammelstellen von den Entsorgungsfahrzeugen planmäßig geleert werden können, müssen Autofahrer zudem die dortigen Halte- und Parkverbote zwingend einhalten. Um die Anwohner vor Lärmbelästigungen zu schützen, bittet die Stadt darüber hinaus um die strikte Einhaltung der vorgegebenen Einwurfzeiten für Altglas.
Behörden ahnden Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung mit Bußgeldern
Personen, die ihren Müll widerrechtlich an den Containerstandorten hinterlassen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Nach Angaben der Verwaltung stellen solche Ablagerungen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, für die Entsorgung größerer Abfallmengen ausschließlich die dafür vorgesehenen regulären Wege zu nutzen und die Behälter nur für die jeweils bestimmten Wertstoffe zu gebrauchen.
Gesetzliche Vorgaben verhindern die Verlegung von störenden Sammelstellen
Aufgrund von Lärm und Schmutz erreichen die Verwaltung immer wieder Bitten von Anwohnern, bestimmte Containerstandorte an andere Orte zu verlegen. Laut städtischer Abfallberatung ist ein solcher Wechsel in der Praxis jedoch fast unmöglich. Bei der Standortwahl müssen zahlreiche rechtliche Kriterien zwingend erfüllt werden, darunter feste Mindestabstände zu Wohngebäuden, Spielplätzen, Schulen und Kindertagesstätten. Daneben müssen Eigentums- und Nutzungsrechte der Flächen im Vorfeld eindeutig geklärt sein. Ein entscheidender Faktor ist zudem die Erreichbarkeit: Da die großen Entsorgungsfahrzeuge im Inneren über getrennte Kammern für die verschiedenen Glasfarben verfügen, müssen sie direkt vor den Behältern halten können und benötigen einen entsprechend großen Raum zum Rangieren. Weiterführende Informationen zu den Verordnungen und Entsorgungswegen stellt die Kommune auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
















