Um der zunehmenden Glücksspielsucht entgegenzuwirken, strebt der Magistrat der Stadt Langen eine Erhöhung der Automatensteuer an. Ab dem kommenden Jahr sollen Betreiber von Spielgeräten einen höheren Anteil ihrer Einnahmen an die Kommune abführen. Parallel dazu sieht ein weiterer Vorschlag der Verwaltung vor, auch die Abgaben für Zweitwohnsitze im Stadtgebiet anzuheben.
Prävention steht vor finanziellen Interessen der Stadt
Nach Angaben der Stadtverwaltung dient die Besteuerung von Spielapparaten primär einem lenkenden Zweck und soll die Aufstellung der Geräte für Betreiber wirtschaftlich unattraktiver machen. Der Fokus liege demnach auf der Prävention und nicht auf der Generierung von städtischen Mehreinnahmen. Bürgermeister Jan Werner verdeutlicht diese Prioritätensetzung: „Unser Ziel ist es, dass die Zahl der Spielsüchtigen möglichst gesenkt wird, zumindest aber nicht weiter ansteigt“.
Aktuell sind im Langener Stadtgebiet insgesamt 68 Spielautomaten registriert. Davon befinden sich 36 Apparate in drei reinen Spielhallen. Weitere 32 Geräte verteilen sich auf zwölf gastronomische Betriebe. Erst im ersten Quartal des Jahres 2026 war eine neue Lokalität mit zwei Geräten hinzugekommen.
Steuersatz auf die Bruttokasse soll deutlich steigen
Der Entwurf des Magistrats sieht vor, den Steuersatz zum Jahresbeginn 2027 von bislang 22 auf dann 25 Prozent zu erhöhen. Bemessungsgrundlage hierfür ist die sogenannte Bruttokasse, bei der die ausgezahlten Gewinne der Spieler bereits von den Einwürfen abgezogen sind. Der Gesetzgeber schreibt bei derartigen kommunalen Abgaben vor, dass diese keine erdrosselnde Wirkung für die Betriebe entfalten dürfen. Der Magistrat sieht diese rechtliche Grenze durch die geplante Anhebung auf 25 Prozent nicht überschritten. Trotz des präventiven Charakters führt die Maßnahme zu höheren Einnahmen im städtischen Haushalt. Die Verwaltung kalkuliert mit einem Plus von rund 75.000 Euro, wodurch sich die jährlichen Gesamteinnahmen aus der Automatensteuer auf etwa 610.000 Euro summieren würden.
Magistrat schlägt auch höhere Zweitwohnungssteuer vor
Neben der Automatensteuer steht eine weitere Abgabenanhebung zur politischen Debatte. Der Magistrat plant, die im Jahr 2020 eingeführte Zweitwohnungssteuer von derzeit zwölf auf künftig 14 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete zu steigern. Nach einem anfänglichen Rückgang infolge der Einführung ist die Zahl der gemeldeten Zweitwohnsitze in Langen zuletzt wieder auf knapp 100 angestiegen. Auch bei dieser Anpassung sieht die Stadtführung keine unverhältnismäßige finanzielle Belastung für die Betroffenen. Aus dieser Erhöhung erwartet die Kommune jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 10.000 Euro.
Die politischen Gremien der Stadt werden sich in Kürze mit den Vorlagen befassen. Der Haupt- und Finanzausschuss berät am Donnerstag, dem 3. September, über die geplanten Steuererhöhungen. Die finale Entscheidung obliegt der Stadtverordnetenversammlung, deren Abstimmung für Donnerstag, den 17. September, terminiert ist.















