In Langen soll das Behördenzentrum zwischen Bleichstraße und Zimmerstraße sowie zwischen Südlicher Ringstraße und Wolfsgartenstraße planungsrechtlich neu geordnet werden. Der Magistrat empfiehlt dafür die Aufstellung eines Bebauungsplans. Das Gebiet umfasst rund 3,44 Hektar und hat bislang kein Bauplanungsrecht; Vorhaben würden derzeit nach Paragraf 34 Baugesetzbuch bewertet, also anhand der umliegenden Bebauung.
Mit dem Bebauungsplan will der Magistrat nach eigenen Angaben den Charakter des Areals als Verwaltungs- und Dienstleistungsstandort sichern. Eine mögliche Umnutzung der Grundstücke, etwa für Wohnzwecke, soll ausdrücklich verhindert werden. Zugleich sollen Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Behörden im Gebiet aufgezeigt werden.
Veränderungsdruck durch Eigentümerwechsel und Homeoffice
Als Hintergrund nennt die Stadt Veränderungen der Eigentümerstruktur sowie Umstrukturierungen und rückläufige Bedarfe an Büroflächen durch Homeoffice und wirtschaftliche Erwägungen. Erster Stadtrat Stefan Löbig sagt: „Durch Veränderungen der ursprünglichen Eigentümerstruktur, Umstrukturierungen, rückläufige Bedarfe an Büroflächen durch Homeoffice und wirtschaftliche Erwägungen wurde in Anfragen an die Verwaltung deutlich, dass dieses räumliche Konstrukt einem Veränderungsdruck unterliegt.“ Er verweist zudem darauf, dass Grundstücke von Amtsgericht und Finanzamt vom Land Hessen an eine private Immobiliengesellschaft veräußert worden seien.
Zusammenlegung der Finanzämter als Auslöser
Zusätzlichen Handlungsdruck sieht die Stadt durch die angekündigte Zusammenlegung der Finanzämter Offenbach und Langen im Jahr 2030. Bürgermeister Jan Werner verbindet das Planvorhaben mit der Bewerbung Langens um den Standort des künftigen gemeinsamen Finanzamts: „Damit wollen wir auch die Voraussetzungen schaffen, um in Langen das künftige gemeinsame Finanzamt für Stadt und Kreis Offenbach realisieren zu können, sollten wir vom Land den Zuschlag bekommen. Gleichzeitig zeigen wir damit die Ernsthaftigkeit unserer Bewerbung.“
Sondergebiet für Verwaltung und Dienstleistungen vorgesehen
Geplant ist, den Bebauungsplan Nr. 63 als „Sonstiges Sondergebiet“ festzusetzen. Vorgesehen ist die Zweckbestimmung „Gebiet für Einrichtungen der zentralen Verwaltung, Finanzwesen und Dienstleistungen – Dienstleistungs- und Behördenzentrum“.
Über das Vorhaben berät zunächst der Ausschuss für Umwelt, Bau und Verkehr am Mittwoch, 11. Februar, um 20 Uhr im großen Saal des Rathauses. Der Aufstellungsbeschluss soll anschließend am Donnerstag, 19. Februar, in der Stadtverordnetenversammlung gefasst werden.
















