In Reaktion auf die wachsende Zahl von Ferienwohnungen in Langen hat der Magistrat eine neue Satzung vorgeschlagen, die künftig eine Genehmigungspflicht und strikte Auflagen für solche Nutzungen vorsieht. Ziel ist es, den Wohnungsmarkt zu entlasten und Nutzungskonflikte in Wohngebieten zu vermeiden. Die Stadtverordnetenversammlung soll im September über die Regelung entscheiden.
Wohnraum bleibt knapp – auch in Langen
Langen gilt seit 2020 offiziell als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Trotz laufender und geplanter Wohnbauprojekte bleibe das Angebot begrenzt, wie Bürgermeister Jan Werner betont: „Trotz laufender und geplanter Wohnbautätigkeit ist – wie in den meisten Kommunen der Metropolregion Frankfurt RheinMain – davon auszugehen, dass das Wohnraumangebot für die wachsende Bevölkerung begrenzt bleibt.“
Gleichzeitig sind seit einer Baugesetzänderung im Jahr 2017 Ferienwohnungen in nahezu allen Wohngebieten zulässig. Diese Wohnungen stehen jedoch nicht dauerhaft zur Verfügung – sie werden meist tageweise an Touristen, Geschäftsreisende oder Messebesucher vermietet. In Langen sind derzeit rund 20 solcher Unterkünfte öffentlich gelistet.
Störungen durch häufige Gästewechsel
Die Stadtverwaltung erhält zunehmend Beschwerden aus der Nachbarschaft der betreffenden Häuser. Kritisiert werden insbesondere der häufige Wechsel der Gäste und damit verbundene Störungen durch Lärm oder Feiern. „Das wachsende Angebot von als Ferienwohnung genutzten Wohnungen verschärft die ohnehin angespannte Situation auf dem Langener Wohnungsmarkt und führt zu Spannungen in den Wohngebieten“, fasst Erster Stadtrat Stefan Löbig die Entwicklung zusammen.
Genehmigungspflicht und klare Auflagen
Die vorgeschlagene Satzung sieht vor, dass jede Umwandlung von Wohnraum in eine Ferienwohnung genehmigungspflichtig wird. Voraussetzung für eine Genehmigung ist der Nachweis, dass der Antragsteller gleichwertigen Ersatzwohnraum schafft – und zwar in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang.
Ausnahmen sind vorgesehen: Wer lediglich ein einzelnes Zimmer seiner Wohnung kurzzeitig vermietet oder während des eigenen Urlaubs maximal drei Monate pro Jahr Gäste aufnimmt, soll keine Genehmigung benötigen.
Politische Entscheidung im September
„Wir sehen also einen gewissen Handlungsdruck“, erklärt Bürgermeister Werner. „Und wir sehen in einer Ferienwohnungssatzung das effektivste rechtliche Instrument, um einer entsprechenden Umnutzung von Wohnraum im Stadtgebiet entgegentreten zu können.“
Die Stadt erwartet keine zusätzlichen Kosten durch die Satzung. Für die Bearbeitung der Anträge werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Über die Satzung wird der Ausschuss für Umwelt, Bau und Verkehr am 3. September sowie der Haupt- und Finanzausschuss am 4. September beraten. Die endgültige Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung am 18. September. Alle Sitzungen beginnen um 20 Uhr im Rathaus.















