In den Langener Wohngebieten Linden und Oberlinden gelten künftig strengere Vorgaben für das Parken auf öffentlichen Straßen. Ab sofort dürfen nur noch Personenkraftwagen und Motorräder im öffentlichen Raum abgestellt werden. Wohnmobile, Pkw-Anhänger und Lastwagen sind lediglich kurzfristig zum Be- oder Entladen erlaubt. Eine entsprechende Beschilderung an allen Zufahrtsstraßen macht auf die neue Regelung aufmerksam.
Erweiterung bestehender Einschränkungen in der Berliner Allee
Die Maßnahme knüpft an eine bereits bestehende Parkbeschränkung in der Berliner Allee an – einer zentralen Zufahrtsstraße zu beiden Wohngebieten, in deren Umfeld sich eine Grundschule, zwei Kirchen sowie zwei Kindertagesstätten befinden. Dort ist das Parken für größere Fahrzeuge seit über einem Jahr untersagt. Hintergrund sind eingeschränkte Sichtverhältnisse an stark frequentierten Querungsstellen sowie Beeinträchtigungen des Stadtbusverkehrs durch abgestellte Anhänger und Wohnmobile.
Verlagerung in Nebenstraßen führte zu Beschwerden
Die bereits eingeführte Regelung hatte jedoch zur Folge, dass Wohnmobile und Anhänger zunehmend in benachbarten Straßen abgestellt wurden. Dies verschärfte die Parksituation und führte zu zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung. Der Parkdruck ist in beiden Wohngebieten hoch – nicht zuletzt, weil bei der Errichtung der Siedlungen in den 1920er bis 1960er Jahren nur wenige private Stellflächen vorgesehen wurden.
Sichtbehinderungen an Einmündungen vermeiden
Gerade Anhänger und Wohnmobile mit hohem Aufbau schränken laut Stadtverwaltung die Sicht an Grundstücksausfahrten, Einmündungen und Fußgängerquerungen stark ein. „Mit der neuen Parkregelung handeln wir im Sinne der allermeisten Bewohnerinnen und Bewohner in Linden und Oberlinden“, betont Erster Stadtrat Stefan Löbig. „Wir verringern unübersichtliche Situationen und Gefahrenstellen und schaffen etwas mehr Parkplätze für Pkw und Motorräder.“
Halteverbotszone mit Ausnahmeregelung für Pkw und Motorräder
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung werden die beiden Wohngebiete als eingeschränkte Halteverbotszonen ausgewiesen. Zusatzschilder mit dem Hinweis „Motorräder/Pkw frei“ stellen klar, welche Fahrzeuge dort weiterhin abgestellt werden dürfen. Für Wohnmobile und Anhänger gilt: Kurzzeitiges Be- oder Entladen bleibt gestattet, das dauerhafte Parken ist künftig nur noch auf privaten Flächen erlaubt.
















