Die Versammlungsbehörde der Stadt Langen hat mit Unterstützung der Polizei eine Waldbesetzung im örtlichen Stadtwald aufgelöst. Grundlage für das polizeiliche Einschreiten war eine Allgemeinverfügung vom 13. August 2026. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme in einem Eilverfahren inzwischen bestätigt und den Antrag eines Teilnehmers abgewiesen, der eine aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs erwirken wollte.
Gericht sieht unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Nach Angaben des Gerichts stellte das Protestcamp mit dem Titel „Banny Runde Zwei – Der Spuk ist nie vorbei“ eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Die Entscheidung der Richter stützt sich auf die Ergebnisse von insgesamt acht behördlichen und polizeilichen Kontrollen. Bei diesen Überprüfungen stellten die Einsatzkräfte fest, dass eine Vielzahl der Aktivisten wiederholt und beharrlich gegen geltendes Recht sowie gegen verhängte Beschränkungen verstieß. Erschwerend kam hinzu, dass das Camp über keine formelle Versammlungsleitung verfügte. Dadurch fehlte den Behörden ein direkter Ansprechpartner, um Auflagen wirksam durchzusetzen.
Akute Waldbrandgefahr und fehlende Nachweise für Baumhäuser
Im Zentrum der richterlichen Begründung stehen konkrete Gefährdungen für Mensch und Natur. So ignorierten die Teilnehmer laut Stadtverwaltung das Verbot von offenem Feuer und Rauchen, was angesichts der anhaltenden Trockenheit zu einer erheblichen Waldbrandgefahr führte. Zudem verletzten die Besetzer die Vorgaben zur Entsorgung von Abwasser und Fäkalien, woraus sich Risiken für das Grundwasser und die allgemeine Gesundheit ergaben. Weitere Sicherheitsbedenken betrafen die auf dem Gelände errichteten Baumhäuser. Da die Aktivisten keine geforderten Nachweise über deren Standsicherheit vorlegten, stuften die Behörden die Bauten als Gefahr für Teilnehmer, Besucher und Rettungskräfte ein.
Ermahnungen und Kontrollen blieben über Wochen wirkungslos
Das Verwaltungsgericht Darmstadt betonte in seinem Beschluss ausdrücklich, dass die Stadtverwaltung vor der endgültigen Räumung über Wochen hinweg mildere Mittel angewendet hatte. So wurden verbotene Gegenstände sichergestellt und die Teilnehmer mehrfach ermahnt, was jedoch nicht zur Beseitigung der unmittelbaren Gefahren führte. Ein Vorgehen lediglich gegen einzelne Personen bewerteten die Richter als unzureichend, da die Menge und Art der Regelbrüche eine lückenlose Überwachung aller Anwesenden erfordert hätte. Dies sei in der Praxis nicht zu gewährleisten gewesen. Die vollständige Auflösung der Versammlung, deren operative Umsetzung schließlich die Polizei übernahm, galt demnach als letztes Mittel, um drohende Schäden für Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt abzuwenden.
















