Aufgrund der aktuellen Hitzewelle und einer stark gestiegenen Trinkwasserentnahme hat die Stadt Langen erneut die erste Stufe des Trinkwassernotstands in Kraft gesetzt. Grundlage dafür ist die Allgemeine Gefahrenabwehrverordnung der Stadt.
Verbote für Pools und Autowäsche
Die Regelungen umfassen unter anderem ein Verbot der erstmaligen Befüllung privater Schwimmbecken sowie das Bewässern von Rasenflächen. Auch das Waschen privater Kraftfahrzeuge mit fließendem Wasser außerhalb von Waschanlagen ist nicht mehr zulässig.
Appell zu verantwortungsvollem Handeln
Der Magistrat bittet die Bevölkerung um einen sparsamen Umgang mit Trinkwasser, um eine Ausweitung der Maßnahmen zu vermeiden. Empfohlen wird, Gärten nur morgens oder abends und gezielt an den Wurzeln zu wässern, anstatt automatische Sprenger einzusetzen.
















