Die Stadt Langen hat angesichts anhaltender Hitze und hoher Trinkwasserbelastung die erste Stufe des Trinkwassernotstands ausgerufen. Die Maßnahme basiert auf der städtischen Gefahrenabwehrverordnung und soll einer weiteren Verschärfung der Lage vorbeugen.
Einschränkungen für Privathaushalte beschlossen
Mit Inkrafttreten der ersten Stufe gelten konkrete Einschränkungen für den privaten Wassergebrauch. So ist ab sofort das Bewässern von Rasenflächen sowie die erstmalige Befüllung von privaten Pools verboten. Auch das Waschen von Kraftfahrzeugen mit fließendem Wasser ist außerhalb gewerblicher Waschanlagen nicht mehr zulässig.
Stadt bittet um verantwortungsvollen Umgang
„Damit es nicht zur Stufe zwei mit noch strengeren Maßnahmen kommt, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortlichen Umgang mit Trinkwasser“, erklärt Erster Stadtrat Stefan Löbig. Er rät, Gärten vorsorglich auch jetzt schon nur in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden zu wässern – gezielt an der Wurzel und nicht mit Sprinklersystemen, bei denen ein Großteil des Wassers verdunstet. Zudem sollte nicht täglich gewässert werden, um ein tieferes Wurzelwachstum der Pflanzen zu fördern.
















