Nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung in Mühlheim am Main befindet sich ein 46 Jahre alter Mann in Untersuchungshaft. Ihm wird zur Last gelegt, am späten Donnerstagabend zwei Männer mit einem scharfen Gegenstand verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und die Kriminalpolizei ermitteln gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.
Verbaler Streit eskaliert zu einem gewalttätigen Angriff
Zu der Tat kam es nach gemeinsamen Angaben der Ermittlungsbehörden gegen 22 Uhr in einem Mehrfamilienhaus im vorderen Bereich der Kolpingstraße. Zunächst soll sich ein verbaler Konflikt zwischen dem mutmaßlichen Täter und einem 39-jährigen Mitbewohner des Hauses ereignet haben. Im weiteren Verlauf dieses Streits griff der 46-Jährige den bisherigen polizeilichen Erkenntnissen zufolge unvermittelt zu einem Küchenmesser. Damit fügte er dem 39-Jährigen Verletzungen an den Extremitäten zu. Unmittelbar danach soll der Beschuldigte einen 31 Jahre alten Mann angegriffen und diesem oberflächliche Schnittwunden beigebracht haben. Rettungskräfte brachten die beiden verletzten Opfer zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus.
Einsatzkräfte nutzen Pfefferspray bei der Festnahme im Gebäude
Alarmierte Polizeistreifen trafen rasch am Ort des Geschehens ein und konnten den Tatverdächtigen noch im Gebäude vorläufig festnehmen. Um den Mann zu überwältigen, mussten die Beamten Pfefferspray einsetzen. Die mutmaßliche Tatwaffe konnte vor Ort aufgefunden und als Beweismittel gesichert werden. Die Polizisten brachten den Festgenommenen anschließend für die weiteren polizeilichen Maßnahmen, darunter die erkennungsdienstliche Behandlung, auf das Revier am Offenbacher Spessartring. In den Diensträumen stellten die Beamten fest, dass der 46-Jährige eine Verletzung am Handgelenk aufwies. Die Klärung der Ursache für diese Blessur ist nun Teil der laufenden Ermittlungen.
Am darauffolgenden Freitag wurde der mutmaßliche Täter am Amtsgericht Offenbach einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Vollzug der Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte wurde daraufhin umgehend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
















