Die Stadtverordnetenversammlung von Neu-Isenburg hat am 10. Dezember eine Änderung der Abfallsatzung beschlossen. Grundlage ist eine neue Gebührenbedarfsrechnung, die ab dem 1. Januar 2026 wirksam wird. Die aktuelle Kalkulationsperiode endet zum Jahresende 2025, die neue Satzung gilt für die Jahre 2026 bis 2028.
Nach Angaben der Stadt steigen die Abfallgebühren einmalig um rund 5,8 Prozent. Die Anpassung gilt für drei Jahre und basiert auf der gesetzlichen Vorgabe, kommunale Gebühren kostendeckend zu kalkulieren. Gewinne sind dabei nicht zulässig, Überschüsse müssen an die Gebührenzahler zurückgegeben werden.
Rücklagen reichen künftig nicht mehr aus
In die neue Kalkulation fließt eine Rücklage aus den Jahren 2023 bis 2025 ein, die voraussichtlich rund 1,15 Millionen Euro umfasst. Diese Rücklage wird vollständig aufgelöst. Die prognostizierten Kostensteigerungen der kommenden Jahre können damit jedoch nicht mehr vollständig abgefedert werden, weshalb eine Gebührenerhöhung notwendig wurde.
Erster Stadtrat Stefan Schmitt verwies darauf, dass Neu-Isenburg trotz der Anpassung weiterhin die niedrigsten Abfallgebühren im Kreis Offenbach erhebt. Die Stadt arbeite wirtschaftlich und stelle zugleich ein funktionierendes Abfallwirtschaftssystem sicher.
Neu-Isenburg bleibt günstig im Kreisvergleich
Für eine 60-Liter-Restabfalltonne mit 14-tägiger Leerung werden ab 2026 jährlich 115,08 Euro fällig. Damit liegt Neu-Isenburg deutlich unter den Gebühren anderer Kommunen im Kreisgebiet. Zum Vergleich: In Dietzenbach beträgt die entsprechende Jahresgebühr 149,88 Euro, in Dreieich 161,76 Euro, in Mühlheim 168,00 Euro und in Rodgau 256,32 Euro. Auch bei größeren Behältergrößen bleibt Neu-Isenburg nach Angaben der Stadt auf dem niedrigsten Niveau im Kreis Offenbach.
Mindestvolumen für Restabfall wird gesenkt
Da das Restabfallaufkommen in Neu-Isenburg seit Jahren zurückgeht, wird das vorgeschriebene Mindestvolumen pro Person reduziert. Ab dem 1. Januar 2026 sind statt bislang zehn Litern nur noch 7,5 Liter Restabfall pro Person und Woche vorgesehen. Dadurch kann es für Haushalte möglich werden, auf kleinere Abfallgefäße umzusteigen und Gebühren zu sparen.
Weitere Änderungen im Abfallrecht
Neben der Gebührenanpassung umfasst die geänderte Satzung weitere Regelungen zur Vereinheitlichung und Modernisierung des Abfallwesens. Betroffen sind unter anderem die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs, die Bereitstellung von Sperrmüll, die Nutzung von Gartenabfallboxen sowie die Einführung eines Alttextiliensammelsystems. Zudem wurden Vorgaben zum Abstellen von Abfällen im Hol- und Bringsystem präzisiert.
Auch der Umgang mit Hundekot sowie das frühzeitige Bereitstellen von Abfallbehältern werden neu geregelt, um Verschmutzungen und Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Die Stadt will damit nach eigenen Angaben klare und einheitliche Standards im öffentlichen Raum schaffen.















