Die Stadt Neu-Isenburg ordnet ihre Geschwindigkeitsregelungen auf den Hauptverkehrsstraßen neu und setzt dabei verstärkt auf Tempo-30-Zonen. Wie der Magistrat der Stadt mitteilt, sollen bereits im Jahr 2026 auf mehreren stark belasteten Strecken im Stadtgebiet neue Tempolimits eingeführt werden. Basis dieser Entscheidung ist ein Geschwindigkeitskonzept, das eine hohe Auslastung des Verkehrsnetzes, Defizite bei den Bedingungen für Radfahrer und Fußgänger sowie relativ hohe Unfallraten auf einigen Verkehrsachsen festgestellt hat. Die Stadtverordnetenversammlung hatte Mitte Juni die Erstellung eines entsprechenden Umsetzungsplans beschlossen, um die Sicherheit zu erhöhen sowie Verkehrslärm und Luftverschmutzung zu reduzieren.
Neue Tempolimits für Offenbacher Straße, Carl-Ulrich-Straße und Friedhofstraße
Im Fokus der anstehenden Änderungen stehen Bereiche, in denen Fachbehörden aufgrund hoher Lärmbelastung von bis zu 70 Dezibel dringenden Handlungsbedarf sehen. Auf der Offenbacher Straße wird künftig im Abschnitt zwischen der Frankfurter Straße und der Thomas-Reiter-Straße durchgehend Tempo 30 gelten. In bestimmten Abschnitten der Carl-Ulrich-Straße und der Friedhofstraße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit zumindest während der Nachtstunden auf 30 Kilometer pro Stunde herabgesetzt. Nach Angaben der Stadtplanung bleiben die bestehenden Vorfahrtsregelungen auf den betroffenen Straßen unverändert, während die Ampelschaltungen bei Bedarf an den neuen Verkehrsfluss angepasst werden.
Konzept strebt langsamere Fahrweisen in belasteten Wohngebieten an
Das neue städtische Konzept differenziert grundsätzlich zwischen verschiedenen Nutzungsarten im Stadtgebiet. Während auf den Hauptverkehrsstraßen innerhalb der Gewerbegebiete die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Stundenkilometern im Regelfall erhalten bleiben soll, strebt die Verwaltung in stark belasteten Wohn- und Mischgebieten überwiegend die Reduzierung auf Tempo 30 an. Die Stadt will nun in einem nächsten Schritt die weiteren Maßnahmen konkretisieren und prüfen, in welchen zusätzlichen Straßen mit überwiegender Wohnbebauung künftig langsamere Fahrgeschwindigkeiten angeordnet werden können. Als Vorbild dient der Verwaltung dabei die Frankfurter Straße Nord, wo nach städtischer Einschätzung eine ähnliche Verkehrsberuhigung bereits vor zwei Jahren erfolgreich umgesetzt werden konnte.
Bürgermeister Hagelstein verteidigt Verkehrsberuhigung als Schutz vor Lärm
Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein begründet die Eingriffe in den Straßenverkehr mit der deutlichen Entlastung für die direkte Anwohnerschaft. „Wer an einer stark befahrenen Straße wohnt, erlebt die Belastungen jeden Tag. Mit dem Geschwindigkeitskonzept schaffen wir eine Grundlage, um Lärm zu reduzieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit unserer Hauptverkehrsstraßen zu erhalten“, erklärt der Rathauschef.
Stadt fordert zusätzliches Durchfahrtsverbot für den Lastverkehr
Neben den reduzierten Geschwindigkeiten verfolgt die Neu-Isenburger Verwaltung weiterhin das Ziel, die Friedhofstraße vom überörtlichen Lkw-Durchgangsverkehr zu befreien. Die Kommune setzt sich auf übergeordneter Ebene für ein formelles Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter sowie eine Verlegung der bestehenden Bedarfsumleitungsstrecken der Autobahn A 3 ein. Nach städtischen Berechnungen könnte durch diese Maßnahmen eine zusätzliche und spürbare Entlastung der Bevölkerung erreicht werden. Hagelstein verweist in diesem Zusammenhang auf die Grenzen von reinen Tempolimits: „Lärmschutz und Verkehrssicherheit lassen sich nicht allein über Geschwindigkeitsregelungen erreichen. Gerade auf der Friedhofstraße sehen wir zusätzliches Potenzial, wenn es gelingt, den überörtlichen Durchgangsverkehr zu reduzieren.“
















