Die Stadtverordnetenversammlung von Neu-Isenburg hat am 11. Dezember 2024 eine neue Gebührenordnung für das Bewohnerparken beschlossen. Wie aus einer offiziellen Mitteilung der Stadt hervorgeht, wird diese Regelung am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Änderungen bringen eine deutliche Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise mit sich. Während bisher nur 15 Euro pro Jahr erhoben wurden, steigen die Kosten auf bis zu 120 Euro für eine dreijährige Parkerlaubnis.
Neue Gebühren im Detail
Die neuen Gebühren staffeln sich wie folgt:
- Einjährige Parkerlaubnis: 50 Euro
- Zweijährige Parkerlaubnis: 90 Euro
- Dreijährige Parkerlaubnis: 120 Euro
Die bisherige Gebühr von 15 Euro pro Jahr, die seit 2017 galt, wurde an die rechtlichen und finanziellen Vorgaben des Landes Hessen angepasst. Das Land hatte den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Gebühren eigenständig festzulegen.
Ziele der neuen Gebührenordnung
Erster Stadtrat Stefan Schmitt erläuterte in der Mitteilung der Stadt die Hintergründe: „Mit der neuen Gebührenordnung verfolgt die Straßenverkehrsbehörde das Ziel, eine gerechte und zukunftsorientierte Lösung für das Bewohnerparken zu etablieren, die den Anforderungen an Parkraum entspricht.“
Die Stadt möchte mit den neuen Gebühren den zunehmenden Parkdruck in Wohngebieten entlasten und den Parkraum effizienter gestalten. Eine höhere Gebühr soll zudem eine Lenkungswirkung im Verkehr erzielen.
Bewohnerparkzonen in Neu-Isenburg
In Neu-Isenburg gibt es bereits drei ausgewiesene Bewohnerparkzonen:
- Bezirk I: Alter Ort (seit Ende der 90er Jahre)
- Bezirk II: Rund um das Isenburg-Zentrum östlich (seit 2007)
- Bezirk III: Rund um das Isenburg-Zentrum westlich (seit 2007)
Diese Zonen wurden eingerichtet, um Anwohnern in Gebieten mit begrenztem Parkraum auf Privatgrund oder öffentlichem Raum entgegenzukommen.
Ein Schritt in Richtung Verkehrsentlastung
Mit der neuen Gebührenordnung passt Neu-Isenburg nicht nur seine Regelungen an rechtliche Vorgaben an, sondern strebt auch eine nachhaltige Verkehrspolitik an. Stefan Schmitt betonte, dass die Änderungen helfen sollen, den Parkraum gerechter zu verteilen und die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern.
Die neue Regelung löst die bisherige Parkscheinautomaten-Satzung aus dem Jahr 2003 ab, deren übrige Bestimmungen jedoch weiterhin gültig bleiben.