In Neu-Isenburg müssen Hunde nicht im gesamten Stadtgebiet an die Leine. Eine generelle Anleinpflicht gibt es nicht. Frei laufen dürfen Hunde demnach grundsätzlich dann, wenn sie unter Kontrolle stehen und keine Gefahr darstellen.
Gleichzeitig gibt es mehrere klar festgelegte Bereiche, in denen Hunde angeleint werden müssen. Die Vorgaben sind in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt geregelt und sollen dem Schutz von Menschen, Tieren und Natur dienen.
Spielplätze sind für Hunde tabu
Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und ähnlichen Anlagen wie Basketball- oder Skaterflächen sind Hunde grundsätzlich nicht erlaubt.
Eine Leinenpflicht gilt außerdem in der Fußgängerzone in der Bahnhofstraße zwischen Waldstraße und Frankfurter Straße während des Wochenmarkts. Dasselbe gilt auf allen Sportanlagen in Neu-Isenburg, darunter im Sportpark Alicestraße, auf den Sportanlagen Buchenbusch, Gravenbruch, Zeppelinheim und Birkengewann.
Vorgaben auch in Schutzgebieten
Angeleint werden müssen Hunde auch in mehreren naturnahen und geschützten Bereichen. Dazu zählen die Umgebung des Naturschutzgebiets Gehespitzweiher, das Naturschutzgebiet Bruch von Gravenbruch, die Hengstbachaue in Zeppelinheim, das Gebiet des Bansaparks, das Landschaftsschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Erlenbachaue sowie die Ausgleichsflächen Birkengewann.
Auch dort, wo Hinweisschilder das freie Laufenlassen untersagen, gilt Leinenpflicht. zum Beispiel die Jean-Phillipp-Anlage.
Leinenpflicht bei Festen und Märkten
Bei Festen und Veranstaltungen müssen Hunde ebenfalls an die Leine. Das betrifft unter anderem das Altstadtfest, das Weinfest, die Stadtteilfeste in Gravenbruch und Zeppelinheim, den Wochenmarkt, den Weihnachtsmarkt, die Kerb, den Lumpenmontagszug entlang der Zugstrecke sowie das Open Doors Festival.
Erster Stadtrat Stefan Schmitt erklärte: „Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter und machen nur dort gezielte Vorgaben, wo Schutz notwendig ist. Wer seinen Hund verantwortungsvoll führt, trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden und die Natur zu schützen“.
Wer in den ausgewiesenen Bereichen mit einem nicht angeleinten Hund angetroffen wird, begeht nach Angaben der Stadt eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
















