Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Neu-Isenburg eine neue Katzenschutzverordnung. Der Magistrat hat die Regelung auf Grundlage von § 13 des Tierschutzgesetzes erlassen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilaufender Katzen einzudämmen und damit Tierleid sowie die Belastung der Tierheime zu verringern.
Verpflichtende Maßnahmen für Halterinnen und Halter
Die neue Verordnung verpflichtet Halterinnen und Halter dazu, ihre freilaufenden Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich nicht kastrierte Tiere unkontrolliert fortpflanzen und der Nachwuchs verwildert oder in Tierheimen landet. Ein zusätzlicher Vorteil: Fundtiere mit Mikrochip können schneller ihren Besitzerinnen und Besitzern zugeordnet werden. Das verkürzt die Aufenthaltsdauer in den Einrichtungen und entlastet das Tierheimpersonal.
Neu-Isenburg folgt über 100 Kommunen
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung reiht sich Neu-Isenburg in eine wachsende Zahl hessischer Städte und Gemeinden ein, die bereits vergleichbare Regelungen eingeführt haben – darunter Egelsbach, Hainburg, Langen, Mainhausen und Seligenstadt. Unterstützt wird das Vorgehen seit Jahren von Tierschutzorganisationen wie NABU und ProKatz, die sich für eine flächendeckende Einführung solcher Verordnungen starkmachen.
Tierheim am Limit – Stadt reagiert
„Damit wollen wir unnötiges Tierleid vermeiden. Die Tierheime sind voll. Das Tierheim Dreieich, bei dem die Stadt Neu-Isenburg Mitgliedskommune ist, stößt an die Belastungsgrenzen. Wir setzen auf das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalterinnen und Tierhalter“, erklärt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Zur Umsetzung hat das Ordnungsamt der Stadt ein entsprechendes Lesegerät zur Erfassung von Mikrochips angeschafft. So können aufgefundene Katzen direkt identifiziert und ihre Herkunft geprüft werden.
Mehr Artenschutz und weniger Krankheiten
Neben dem Tierschutz verfolgt die Verordnung auch ökologische Ziele. Eine reduzierte Katzenpopulation soll dazu beitragen, insbesondere die Vogelwelt besser zu schützen. Zudem wird durch die geringere Zahl an nicht kastrierten Tieren auch das Risiko der Ausbreitung katzentypischer Krankheiten gesenkt.
Die Stadt setzt auf Information und freiwillige Kooperation, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Bei Verstößen können jedoch ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.
















