In einem wichtigen Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat die Stadt Neu-Isenburg die bisherige Sonderregelung aufgehoben, nach der Radfahrer auf dem Gehweg der Frankfurter Straße im Tempo-30-Bereich fahren durften. Ab sofort ist das Radfahren dort untersagt. Betroffen ist der Abschnitt zwischen Carl-Ulrich-Straße/Friedhofstraße und Peterstraße/Schützenstraße.
Damit reagiert die Stadt auf wiederholte Beschwerden und Vorfälle in diesem Bereich, bei denen es zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Radfahrenden gekommen war. Die Verkehrsschilder mit der Aufschrift „Radverkehr frei“ wurden bereits entfernt, wie die Stadt in ihrer aktuellen Mitteilung bekannt gibt.
Hintergrund: Sicherheitsrisiken auf dem Gehweg
Die 2007 eingeführte Ausnahmeregelung, die Radler auf dem Gehweg duldet, wurde von Beginn an kritisch begleitet. Insbesondere Fußgänger fühlten sich durch vorbeifahrende Fahrräder bedrängt oder gefährdet. Auch Autofahrer, die aus Grundstücken in die Frankfurter Straße einfuhren, hatten wiederholt Schwierigkeiten, Radfahrer auf dem Gehweg rechtzeitig zu erkennen.
„Mit dieser Entscheidung sorgen wir für mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt. „Radfahrer sollten auf die Straße, wenn es dort sicher ist – und genau das ist jetzt der Fall.“ Die Einführung von Tempo 30 in diesem Abschnitt und eine nachfolgende Evaluation hätten gezeigt, dass der Radverkehr nun gefahrlos auf der Straße geführt werden könne.
Keine Änderungen im Tempo-50-Abschnitt
Im weiteren Verlauf der Frankfurter Straße – zwischen Carl-Ulrich-Straße und Neuhöfer Straße – bleibt es bei der bisherigen Regelung: Hier gilt Tempo 50 und der deutlich breitere Radweg kann weiterhin von Radfahrern genutzt werden.
Was Radfahrende jetzt wissen müssen
Grundsätzlich gilt: Radfahrende dürfen Gehwege nur dann nutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild „Radverkehr frei“ ausdrücklich erlaubt ist. Auch dann müssen Fußgänger Vorrang haben und es darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Ohne entsprechendes Schild ist das Befahren des Gehwegs für Radfahrer verboten – es sei denn, es handelt sich um Kinder: Unter Achtjährige müssen den Gehweg nutzen, Kinder bis zehn Jahre dürfen dies weiterhin tun.