Die Stadtverordnetenversammlung von Neu-Isenburg hat am 10. Dezember 2025 eine Änderung der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer beschlossen. Die neuen Sätze gelten für das Haushaltsjahr 2026. Demnach steigt der Hebesatz der Grundsteuer B von bislang 472 auf 495 Prozent, der der Gewerbesteuer von 360 auf 395 Prozent.
Korrektur bei der Grundsteuer B
Hintergrund der Anpassung bei der Grundsteuer B ist die bundesweite Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Bund und Länder hatten vorgegeben, dass die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Für Neu-Isenburg bedeutete dies, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer nach neuem Recht im Jahr 2025 denen des Jahres 2024 entsprechen sollten. Die Stadt hatte dafür im laufenden Jahr den von der Hessischen Steuerverwaltung empfohlenen Hebesatz von 472 Prozent angewendet.
Im Haushaltsvollzug 2025 zeigte sich jedoch, dass dieser Satz für Neu-Isenburg nicht aufkommensneutral war. Stattdessen führten die Festsetzungen zu jährlichen Mindereinnahmen von mehr als 300.000 Euro. Diese Abweichung wurde nun im Zuge der Haushaltsaufstellung für 2026 korrigiert. Mit dem neuen Hebesatz von 495 Prozent soll das Grundsteueraufkommen wieder dem bisherigen Niveau entsprechen.
Trotz der Anhebung liegt Neu-Isenburg im Kreis Offenbach weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt. Während der kreisweite Mittelwert 2025 bei 913 Prozent lag und für 2026 mit 929 Prozent angegeben wird, bleibt der Hebesatz in Neu-Isenburg nach Angaben der Stadt mit Abstand der niedrigste im Kreis.
Gewerbesteuer wird moderat angehoben
Auch der Gewerbesteuerhebesatz wird zum 1. Januar 2026 angepasst. Die Stadt begründet den Schritt mit steigenden Ausgaben und wachsenden Pflichtaufgaben. Dazu zählen unter anderem höhere Kosten für Kinderbetreuung, Bildung, Klimaschutz, die Digitalisierung der Verwaltung sowie den Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Zusätzlich wirken sich allgemeine Preissteigerungen belastend auf den Haushalt aus.
Die Gewerbesteuer ist neben der Grundsteuer B eine der wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Stadt. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern, sieht der Magistrat eine Stärkung der Einnahmebasis als notwendig an. Hinzu kommt, dass ab 2026 ein landesweiter Nivellierungshebesatz von 381 Prozent gilt. Dieser Durchschnittswert wird im kommunalen Finanzausgleich zugrunde gelegt, unabhängig davon, welchen Hebesatz eine Kommune tatsächlich erhebt. Städte, die darunter bleiben, werden im Finanzausgleich entsprechend benachteiligt.
Vor diesem Hintergrund erhöht Neu-Isenburg den Gewerbesteuerhebesatz auf 395 Prozent. Nach Angaben der Stadt bewegt sich dieser Wert weiterhin in einem wettbewerbsfähigen Bereich. Der hessenweite Durchschnitt lag nach der Statistik des Hessischen Statistischen Landesamtes im zweiten Quartal 2025 bei 400 Prozent.
Vergleich mit Nachbarkommunen
Im regionalen Vergleich liegt Neu-Isenburg mit dem neuen Gewerbesteuerhebesatz unter dem Durchschnitt angrenzender Städte. Während Offenbach bei 440 Prozent, Frankfurt bei 460 Prozent und Hanau bei 430 Prozent liegen, setzen Städte wie Dreieich auf 370 Prozent und Langen auf 385 Prozent. Neu-Isenburg ordnet sich mit 395 Prozent im unteren Mittelfeld ein.














