Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten der neuen Übernachtungssteuer zieht die Stadt Neu-Isenburg die Reißleine. Der Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor, die am 1. Oktober 2025 in Kraft getretene Satzung wieder aufzuheben. Grund seien organisatorische, technische und inhaltliche Herausforderungen, die sich bei der Vorbereitung der Umsetzung gezeigt hätten.
Umsetzung gestaltet sich schwieriger als erwartet
Wie die Stadt mitteilt, erfordern insbesondere die Abstimmung mit den Beherbergungsbetrieben sowie die technische Umsetzung mehr Zeit als zunächst angenommen. Aus der Branche seien zudem „verschiedene Hinweise und Anregungen“ eingegangen, die eine erneute Prüfung einzelner Regelungsinhalte sinnvoll erscheinen ließen. Ziel sei es, „eine rechtssichere, praktikable und für die Betriebe vertretbare Lösung zu finden“.
Prüfung von Alternativen zum bisherigen Modell
Im Gespräch ist nun eine mögliche Umstellung auf einen sogenannten Tourismusbeitrag nach § 13 KAG. Damit würde die Stadt die bisherige Steuerregelung ersetzen und auf ein Modell umsteigen, das auch in anderen hessischen Kommunen Anwendung findet. Der Magistrat will nach der für den 5. November angesetzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verschiedene Regelungsalternativen prüfen und den städtischen Gremien erneut vorlegen.
Erst im Oktober eingeführt – nun auf dem Prüfstand
Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Einführung der Übernachtungssteuer erst am 2. Juli 2025 beschlossen. Die Abgabe sieht eine Besteuerung von drei Prozent des Netto-Übernachtungspreises für entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen vor. Zusatzleistungen wie Frühstück oder andere Mahlzeiten sollten nicht berücksichtigt werden.
Ausnahmen galten für Übernachtungen von mehr als drei Monaten, Jugendherbergen sowie Unterkünfte gemeinnütziger Einrichtungen. Bereits vor dem 1. Oktober gebuchte Aufenthalte waren durch eine Übergangsregelung bis Ende des Jahres steuerfrei.
Branche reagierte mit Kritik und Bedenken
Beherbergungsbetriebe hatten die Regelung verpflichtet, die Steuer selbstständig zu erheben, quartalsweise abzuführen und sich binnen vier Wochen im städtischen Meldeportal zu registrieren. Auch Onlineplattformen und Vermittlungsdienste sollten auf Anfrage Buchungsdaten übermitteln. Diese Vorgaben hatten in der Branche für organisatorische Bedenken gesorgt – insbesondere hinsichtlich der technischen Umsetzung und des Verwaltungsaufwands.
Ob Neu-Isenburg künftig an einer angepassten Form der Abgabe festhält oder gänzlich auf ein anderes Modell umsteigt, ist derzeit offen. Sicher ist: Die Stadt will die Regelung noch einmal grundsätzlich überarbeiten, bevor sie endgültig umgesetzt wird.
















