Die Stadt Neu-Isenburg unterstützt private Grundstückseigentümer ab sofort finanziell bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Über eine neu aufgelegte Förderrichtlinie bezuschusst die Kommune bauliche Maßnahmen, die Grundstücke widerstandsfähiger gegen extreme Wetterereignisse wie Hitze, Dürre oder Starkregen machen. Privatpersonen können für ihre Vorhaben bis zu 1.500 Euro aus der Stadtkasse erhalten.
Zuschüsse für Gebäudebegrünung und Schutz vor Starkregen
Das Programm richtet sich nach Angaben der Stadtverwaltung gezielt an Bürgerinnen und Bürger, die auf ihren Flächen konkrete Schutzmaßnahmen umsetzen. Zu den förderfähigen Projekten zählen die Vorsorge gegen Starkregen, die Entsiegelung von Böden sowie die Begrünung von Dächern, Fassaden und privaten Außenanlagen. Die Kommune übernimmt dabei 15 Prozent der Investitionskosten bis zu einer maximalen Rechnungssumme von 10.000 Euro je Projekt, woraus sich die höchste mögliche Fördersumme von 1.500 Euro pro Vorhaben ergibt. Das Gesamtbudget der Stadt für diesen Zweck beläuft sich auf 40.000 Euro pro Jahr und ist bis zum Jahr 2028 gesichert. Anträge können ab sofort gestellt werden, solange die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Der zuständige Dezernent für Umwelt-, Natur-, Klimaschutz und Energiewende, Dirk Wölfing, ordnet den Zweck der Zahlungen wie folgt ein: „Wer entsiegelt, begrünt oder Regenwasser besser nutzt, leistet einen wichtigen Beitrag, um die eigenen Grundstücke an die Herausforderungen der kommenden Jahre anzupassen und die lokale Resilienz gegenüber zunehmender Hitzebelastung bzw. Extremwetterereignissen zu stärken.“
Strategisches Konzept bildet Grundlage der städtischen Förderung
Im Unterschied zum klassischen Klimaschutz, der primär auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen abzielt, konzentriert sich die Klimaanpassung auf den direkten Umgang mit bereits spürbaren und unvermeidbaren Wetterveränderungen. Die Basis für das erweiterte finanzielle Angebot bildet ein integriertes Klimaanpassungskonzept der Stadt Neu-Isenburg. Dessen Erstellung wurde Ende Januar 2026 als Förderprojekt formal abgeschlossen, bevor Anfang Juli dieses Jahres die offizielle Umsetzungsphase startete.
Die rechtliche Grundlage für die Auszahlungen hatte die Neu-Isenburger Stadtverordnetenversammlung bereits im Vorjahr geschaffen. Das Parlament beschloss die grundlegend überarbeitete Richtlinie zur Klimaanpassung am 5. November 2025. Offiziell in Kraft getreten ist das Regelwerk anschließend zum 1. Januar 2026. Detaillierte Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens stellt die Kommune auf ihrer städtischen Internetseite bereit.
















