Im Stadtteil Hausen setzt die Stadt Obertshausen derzeit das beschlossene Parkraumkonzept um. Zum Beginn des zweiten Quartals sind die Maßnahmen im ersten Quartier der Prioritätenliste, Quartier 3, angelaufen. Ziel ist geordnetes Parken nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Das Gehwegparken soll dabei in den Bereichen unterbunden werden, in denen es nicht ausdrücklich gekennzeichnet ist.
Unter besonderer Beobachtung stehen seit dem Start unter anderem Frankfurter Straße, Tulpenstraße, Rosenstraße, die Tempelhofer Straße zwischen Tulpen- und Rosenstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Adenauerstraße zwischen Tempelhofer Straße und Dreieichstraße, Schillerstraße, Rhönstraße, Kettelerstraße, Pfarrer-Schwahn-Straße, Kantstraße, Dreieichstraße, Liebknechtstraße, Gumbertseestraße und Golfstraße. Dort soll nach Angaben der Stadt ab sofort nicht mehr auf Gehwegen geparkt werden.
Halteverbote, Kontrollen und Hinweise an Autofahrer
In einigen Straßen seien zur Verdeutlichung Halteverbotszonen eingerichtet worden. Damit solle klarer werden, auf welcher Straßenseite geparkt werden kann – „nur eben nicht auf dem Gehweg“, sagt Bürgermeister Manuel Friedrich. In anderen Straßen setze die Stadt auf Eigenverantwortung, etwa beim versetzten Parken, wenn die Durchfahrtsbreite sonst nicht ausreiche. Dabei müssten auch Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr berücksichtigt werden, so Friedrich.
In der ersten Woche der Umsetzung war die Stadtpolizei und die Parkraumüberwachung nach Angaben der Stadt vermehrt im Quartier unterwegs. Es wurde kontrolliert, informiert und bei Verstößen auch geahndet. In der Anfangsphase werden Gehwegparker demnach häufig zunächst nur mit einem gelben Informationszettel auf die Ordnungswidrigkeit hingewiesen. Darin heißt es: „Um die Sicherheit und den ungehinderten Verkehrsfluss für die zu Fuß gehende Person, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern mit Kinderwagen und Schulkinder, zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Gehwege frei von Fahrzeugen sind. Daher werden Sie gebeten, Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken“.
Stadt kündigt Verwarnungsgeld ab Kalenderwoche 17 an
Dort, wo sich das Parken nach Einschätzung der Stadt nicht selbstständig ordnen lasse, werde nachgesteuert. „Wo wir beobachtet haben, dass es nicht möglich war, dass sich die Verkehrsteilnehmenden selbstständig beim Parken organisieren, regulieren wir nach. Dort haben wir nun weitere mobile Halteverbotszeichen angeordnet“, sagt Friedrich. Die Verkehrsüberwachung wolle die Lage weiter beobachten und bei Bedarf nachregeln. „Wir sehen bereits erste Erfolge“, so der Bürgermeister. Genannt werden die Frankfurter Straße, die Schillerstraße und die Liebknechtstraße.
Die Stadt spricht zudem von einem engen Austausch der Straßenverkehrsbehörde mit Anwohnern. Der Erste Stadtrat Michael Möser appelliert, Stellplätze auf privaten Grundstücken wie Garagen oder Hofeinfahrten zu nutzen, um die Parksituation zu entlasten.
Ab Kalenderwoche 17 sollen Verstöße im ersten umgesetzten Quartier jedoch konsequenter geahndet werden. Wer dann auf dem Gehweg parkt, muss laut Stadt mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 55 Euro rechnen.
















