Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat die Stadt Offenbach erreicht und führt nun zu weitreichenden Maßnahmen. Seitdem Mitte Juni das erste Wildschwein in der Nähe von Groß Gerau positiv auf die ASP getestet wurde, ist die Seuche nun auch in die Nähe von Offenbach vorgedrungen. Das Veterinäramt der Stadt hat umgehend reagiert und große Teile der stadteigenen Jagdreviere zur Sperrzone I erklärt. Ausgenommen davon sind bisher der Lohwald, ein Großteil des Reviers in Bieber sowie der bebaute Teil der Stadt.
Jagd auf Wildschweine erlaubt
In der neu eingerichteten Sperrzone I ist die Jagd auf Wildschweine ausdrücklich erlaubt. Jägerinnen und Jäger sind angehalten, vermehrt nach toten Wildtieren Ausschau zu halten und diese Funde zu melden. Damit soll festgestellt werden, ob weitere Fälle von ASP vorliegen. Trotz der Erlaubnis zur Bejagung gelten jedoch bestimmte Einschränkungen.
Strenge Regeln für die Jagd
In der Sperrzone I sind Bewegungsjagden und Erntejagden verboten, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Zudem muss der Kontakt von Jagdhunden mit Wildtieren vermieden werden. Gefundene Kadaver müssen mit genauen Ortsangaben, idealerweise GPS-Daten, gemeldet werden. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Offenbach muss umgehend verständigt werden, um schnellstmöglich Untersuchungen durchführen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
Meldepflicht für erlegte Wildschweine
Jägerinnen und Jäger sind verpflichtet, jedes erlegte Wildschwein ordnungsgemäß zu melden und Tupfer- oder Blutproben zu entnehmen. Diese Proben sind beim Veterinäramt im Rathaus Offenbach abzuholen. Bis ein negatives Untersuchungsergebnis vorliegt, müssen die erlegten Wildschweine in der eigenen Wildsammelstelle aufbewahrt werden.
Schweinehaltende in der Pflicht
Auch Schweinehaltende in Offenbach sind angehalten, ihren Bestand umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Veränderungen im Bestand sowie die Anzahl der verendeten Schweine müssen ebenfalls mitgeteilt werden. Besonders wichtig ist die Meldung fieberhaft erkrankter Schweine. Um eine Ansteckung zu verhindern, ist es notwendig, alle Schweine abzusondern und den Kontakt mit wildlebenden Schweinen zu vermeiden. Verendete oder kranke Tiere, bei denen der Verdacht auf ASP besteht, müssen umgehend von Fachpersonal untersucht werden.
Eine interaktive und stets aktuelle Karte der Zonen kann jederzeit beim Friedrich-Löffler-Institut unter: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/4235D3F9D0FA4B7407F6FD123628A12155C73974673670A5945E820F25FCF6EF eingesehen werden.
Tot aufgefundene Wildschweine können unter der Rufnummer 069 8065 4910 oder per E-Mail (Veterinaeramtoffenbachde) unter Angaben der GPS-Daten gemeldet werden. Weitere Informationen sowie die Amtliche Bekanntmachung mit Begründung sind unter der Home Page des Veterinäramtes abrufbar (https://www.offenbach.de/amt-fuer-veterinaerwesen-und-verbraucherschutz).