Im Offenbacher Schultheis-Weiher ist das Baden ab sofort und bis auf Weiteres untersagt. Grund ist eine massive Ausbreitung von Blaualgen, auch bekannt als Cyanobakterien. Wie die Stadt Offenbach mitteilt, wurde am 23. Juli 2025 die zweite Warnstufe nach den Kriterien des Umweltbundesamts erreicht.
Grüne Trübung und geschlossene Algendecke
Charakteristisch für diese Stufe ist, dass Cyanobakterien einen geschlossenen Teppich an der Wasseroberfläche bilden oder das Wasser durch eine grüne Trübung eine Sichttiefe von weniger als 50 Zentimetern aufweist. Beide Kriterien gelten als erreicht. In der Folge wurde ein Badeverbot ausgesprochen, das so lange gilt, bis sich die Wasserqualität wieder verbessert.
Gesundheitsgefährdung durch Giftstoffe möglich
Ein Teil der Cyanobakterien kann gesundheitsschädliche Giftstoffe freisetzen. Diese können beim Menschen Hautreizungen, allergische Reaktionen oder Magen-Darm-Beschwerden verursachen, insbesondere beim Verschlucken kontaminierten Wassers. Auch für Tiere kann der Kontakt mit den Blaualgen gefährlich sein. Die Stadt empfiehlt daher, Bereiche mit erhöhter Algendichte strikt zu meiden.
Regelmäßige Kontrollen durch Fachämter
Das Amt für Umwelt und Klima sowie das Gesundheitsamt der Stadt Offenbach führen regelmäßige Wasseranalysen und Gewässerbeurteilungen durch. Sobald die Konzentration der Blaualgen unter die kritischen Grenzwerte sinkt, wird das Badeverbot aufgehoben. Die Stadt wird darüber gesondert informieren.
Blaualgen als Folge von Nährstoffüberschuss
Die Massenvermehrung von Cyanobakterien ist in vielen Fällen auf eine Überdüngung von Gewässern zurückzuführen, die sogenannte Eutrophierung. Durch hohe Nährstoffkonzentrationen, etwa infolge von Einträgen aus der Landwirtschaft oder städtischem Umfeld, finden die Mikroorganismen ideale Wachstumsbedingungen.
Badebetrieb mit Aufsicht grundsätzlich gesichert
Die Badesaison am Schultheis-Weiher läuft grundsätzlich vom 1. Mai bis zum 15. September. Während dieser Zeit ist ein Sicherheitsdienst mit Badeaufsicht vor Ort. Die derzeitige Einschränkung betrifft ausschließlich die Wasserqualität – andere Freizeitnutzungen am Weiher sind nicht betroffen.














