Im zweiten Quartal 2025 haben Stadtpolizei und Abfallermittler des Offenbacher Ordnungsamtes an mehreren Tagen Hundekontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Insgesamt wurden 149 Hunde und ihre Halterinnen und Halter überprüft. Lediglich bei 13 Tieren gab es Beanstandungen. „Mit knapp 9 Prozent festgestellten Verstößen ist das Ergebnis durchaus positiv zu bewerten“, erklärte Gesine Wambach, Leiterin des Ordnungsamtes.
Meiste Verstöße wegen fehlender Leine
Sechs der festgestellten Verstöße betrafen das Führen eines Hundes ohne Leine. Dieses Verhalten wird mit einem Verwarngeld von 55 Euro geahndet. In vier Fällen hatten Hundehalter keinen Hundekotbeutel dabei, in zwei weiteren war der Hund steuerlich nicht angemeldet.
Ein Fall vereinte gleich mehrere Verstöße: Ein Halter führte seinen Hund ohne Anmeldung beim Steueramt, ohne Kotbeutel und ohne Leine. Ihn erwarten neben zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren auch eine Steuernachzahlung.
Bußgeld für nicht beseitigte Hinterlassenschaften
Ein weiterer Hundehalter wurde beobachtet, wie er den Kot seines Hundes nicht entfernte. Dafür muss er ein Bußgeld von 150 Euro zahlen. Wäre dies auf einer Liegewiese oder einem Spielplatz geschehen, hätte die Strafe noch höher ausfallen können.
Weitere Kontrollen bereits geplant
Trotz der positiven Bilanz kündigte Wambach an, die Kontrollen fortzusetzen: „Auch wenn das Ergebnis positiv klingen mag, werden wir uns nicht darauf ausruhen. Denn bereits ein Hundehalter, der sich nicht an die Regeln hält, kann beispielsweise zu erheblichen Verschmutzungen in seinem Wohnumfeld beitragen. Daher sind, neben den regelmäßig stattfinden Kleinmüllkontrollen, bereits auch weitere Hundekontrollen für das dritte Quartal 2025 eingeplant.“















